
Die Bundespolizeidirektion Graz nimmt folgenden Fall zum Anlass, vor dem sogenannten "Neffentrick" zu warnen:
Am 29.07.2010 wurde ein Taxiunternehmer von einer männlichen Person mit deutschem Akzent mit unterdrückter Nummer angerufen . Diese Person fragte ihn, ob er in die Laimburggasse zu seiner Tante fahren und dort ein Paket für ihn holen könne. Er würde in einem Hotel in der Annenstraße auf ihn warten und den dafür angefallenen Fahrpreis bezahlen.
Der Taxiunternehmer fuhr dann in die Laimburggasse. Eine 84jährige Pensionistin übergab ihm ein Kuvert mit insgesamt € 4000,-, welches laut ihren Angaben für ihren Freund „Igor“ bestimmt sei. Der Taxiunternehmer nahm das Geld und fuhr anschließend in Richtung Annenstraße. Auf dem Weg dorthin rief ihn „Igor“ insgesamt 5 mal an, ob er wohl schon am Weg ist und wann er endlich kommt.
Dieses Verhalten kam dem Taxiunternehmer merkwürdig vor und er beschloss zur Polizei zu fahren. Auf der Dienststelle bekam er abermals einen Anruf von „Igor“. Der Taxiunternehmer teilte ihm mit, dass er sich jetzt bei der Polizei befindet und er herkommen soll, um das Geld zu holen. Daraufhin beendete „Igor“ sofort das Gespräch und meldete sich nicht mehr bei ihm.
Anschließend fuhr die Streife in die Laimburggasse zur Pensionistin. Dort konnte eruiert werden, dass diese tatsächlich einen „Igor“ kennt, der ein sehr guter Freund von ihr ist. Mit diesem wurde dann Rücksprache gehalten und gab er an, am 29.7.2010 nicht mit der Pensionistin telefoniert zu haben.
Die Bundespolizeidirektion Graz warnt daher eindringlich davor, diversen Ersuchen, wie oben dargestellt, ohne weitere Rückfragen nachzukommen. Auf alle Fälle soll der direkte Kontakt zwischen Geldgeber und der um Geld bittenden Person hergestellt werden, um sich zu überzeugen, ob derartige Ersuchen den Tatsachen entsprechen.
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