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Verwaltung

05.08.2010

SK Puntigamer Sturm Graz - SK Rapid Wien: Sicherheitsbereich verordnet

Aufgrund vorangegangener Ausschreitungen bei Fußballspielen zwischen den beiden Vereinen errichtet die Bundespolizeidirektion Graz gemäß § 49a Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich um die UPC-Arena.

Aus diesem Sicherheitsbereich können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Personen wegweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung begehen bzw. begangen haben. Gleichzeitig ist ihnen das Betreten des Sicherheitsbereiches verboten.

Personen, die trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei dieser Sportgroßveranstaltung betreten, begehen eine Verwaltungsübertretung und können mit einer Geldstrafe bis zu € 350,--, im Falle der Uneinbringlichkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen, bestraft werden. Verharren die Personen trotz erfolgter Abmahnung weiter in der Fortsetzung ihrer strafbaren Handlung, können sie festgenommen werden.

Die Verordnung im Original....

 
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