
Nach Schneefällen droht, insbesonders bei Auftreten eines Tauwetters, der Abgang von Dachlawinen. Und wenn es dabei zu Pesonen- oder Sachschäden kommt, steht immer die Frage der Haftung im Mittelpunkt.
In der Regel haftet in solchen Fällen der Hauseigentümer. Er ist verpflichtet, Warnstangen oder -fahnen anzubringen und für eine rasche Räumung der Dächer Sorge zu tragen. Welche konkreten Maßnahmen jeweils erforderlich sind, richtet sich nach dem Einzelfall.
Autofahrer und Passanten kann aber im Schadensfall durchaus ein Mitverschulden treffen. Dies ist dann der Fall, wenn bei entsprechender Aufmerksamkeit die Gefahr hätte erkannt werden müssen.
Und noch ein Fall ist denkbar: Kann der Hauseigentümer nachweisen, dass die Gefahr nicht erkennbar oder ein Abräumen nicht möglich war, kann es sich um höhere Gewalt handeln - damit muss der Geschädigte (oder gegebenenfalls seine Versicherung) den Schaden selbst tragen.