Suche starten


Verwaltung

Stadtentwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan

Leitung:
DI Josef Rogl

Bauamtsgebäude Bahnhofcenter
Europaplatz 20, 6. Stock
8011 Graz

Tel.: 0316/872-4715
Fax: 0316/872-4709
E-Mail: josef.rogl@stadt.graz.at

Öffnungs-/Parteienverkehrszeiten:
Di und Fr, 8-12 Uhr

 
 
Allgemeiner Aufgabenbereich

Formal ist das Stadtentwicklungskonzept (örtliches Entwicklungskonzept) eine Verordnung nach dem Steiermärkischen Raumordungsgesetz. Es besteht aus einem Örtlichen Entwicklungsplan und dem dazugehörigen Wortlaut (Verordnungstext). Ein Erläuterungsbericht legt die Motive und Hintergründe für die getroffenen Festlegungen dar. 

Der Flächenwidmungsplan wurde als Verordnung in der vom Gemeinderat am 4. Juli 2002, 7. November 2002 und am 12. Dezember 2002 beschlossenen Fassung vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung genehmigt und ist nach Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Graz (16. 01.2003) am 17. Jänner 2003 in Rechtskraft erwachsen.

Im Rahmen der Revision des Stadtentwicklungskonzeptes (STEK) und des Flächenwidmungsplanes wurde ein räumliches Leitbild für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Graz erarbeitet. In diesem Leitbild sind grobe Rahmensetzungen für die baulich-räumliche Entwicklung des Stadtraumes und gebietsbezogene, generellen Leitlinien auf der Basis von Bereichstypen festgelegt.

 
  • socialbuttons