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Hausnummer / Orientierungsnummer

Ansuchen um Hausnummer(n) für Bauansuchen und bestehende Gebäude

Wichtig zu wissen

Für die Vormerkung einer Hausnummer im Rahmen eines Bauansuchens in der Bau- und Anlagenbehörde verwenden Sie bitte den Onlineantrag zur Vormerkung einer Orientierungsnummer.

Ist kein Bauansuchen in der Bau- und Anlagenbehörde geplant und Sie benötigen eine Vergabe einer Hausnummer per Bescheid vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin online.

So funktioniert es + Formular

Mit Bauansuchen - für den Onlineantrag:
Wenn Sie die Hausnummernvormerkung im Rahmen eines Bauansuchens in der Bau- und Anlagenbehörde (Neuerrichtung, Abbruch mit Neuerrichtung, Umbau, Zubau, etc.) benötigen, füllen Sie bitte den Onlineantrag für die Vormerkung einer Orientierungsnummer aus. Hängen Sie die notwendigen Unterlagen im Onlineantrag an. Die Benutzung einer Handysignatur für das Formular ist optional. Sie erhalten die Vormerkung per Mail an die angegebene Mailadresse.

Ohne Bauansuchen - für den persönlichen Termin:
Wenn Sie ein bestehendes Gebäude haben, welches derzeit keiner offiziellen Hausnummer zugeordnet ist, und kein Bauansuchen an die Bau- und Anlagenbehörde geplant ist, benötigen Sie einen persönlichen Termin im Stadtvermessungsamt. Bitte bringen Sie die notwendigen Unterlagen zum persönlichen Termin mit. Vor Ort wird eine Niederschrift erstellt. Sie erhalten den Bescheid per Post. Die Rechnung wird gesondert verschickt.

So komme ich zu meiner Hausnummerntafel:
Das Stadtvermessungsamt bietet seit Februar 2022 Hausnummerntafel zur Bestellung an.
Sie können sich aber auch an jedes Unternehmen wenden, welches Hausnummerntafel anbietet.
Bitte beachten Sie dabei die Verordnung des Stadtsenats bezüglich des Designs der Hausnummerntafel.

Grazer Hausnummerntafel außerhalb des Geltungsbereiches "Weltkulturerbe"
Grazer Hausnummerntafel außerhalb des Geltungsbereiches "Weltkulturerbe"© Stadt Graz / Demschner
Grazer Hausnummerntafel innerhalb des Geltungsbereiches "Weltkulturerbe"
Grazer Hausnummerntafel innerhalb des Geltungsbereiches "Weltkulturerbe"© Stadt Graz / Wieser

Notwendige Unterlagen

Mit Bauansuchen - für den Onlineantrag:

  • Lageplan im Maßstab 1:1000 mit der Grundrissdarstellung des Gebäudes
  • Einreichplan im Vorabzug

Ohne Bauansuchen - für den persönlichen Termin:

  • Lichtbildausweis
  • Gegebenenfalls Zustimmungserklärung eines abwesenden Miteigentümers inkl. Lichtbildausweiskopie
  • Grundrisspläne des Gebäudes

Fristen und Termine

Mit Bauansuchen - für den Onlineantrag: Der Antrag und die Vergabe der Hausnummer muss vor dem Bauansuchen in der Bau- und Anlagenbehörde erfolgen.

Ohne Bauansuchen - für den persönlichen Termin: keine

Kosten

Mit Bauansuchen - für den Onlineantrag: keine

Ohne Bauansuchen - für den persönlichen Termin:

Bei Vergabe einer zusätzlichen Hausnummer, Löschung oder Änderung fallen Kosten an:
Verwaltungsabgaben gemäß § 1 Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz 1968 LGBl. Nr. 145/1969 idF LGBl. Nr. 29/2008 und der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung LGBl. Nr. 104/2012

  • für die Amtshandlung im Privatinteresse des Einschreiters gem. TP A2 € 13,00
  • bei Aufnahme einer Niederschrift gem TP A4 € 6,00
  • Niederschrift € 14,30
  • Beilage je Bogen € 3,90

Kontakt

AGWR, Hausnummernvergabe und Straßenbenennung
8020 Graz, Europaplatz 20
Tel: +43 316 872-4104
E-Mail: agwr@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nach Vereinbarung!

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