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Pflegeheim- und Pflegeplatzkontrolle

Wichtig zu wissen

Überprüfung der Pflegeheime und Privatpflegeplätze des Grazer Stadtgebietes im Rahmen der behördlichen Aufsichtspflicht

Die Prüftätigkeiten hinsichtlich Versorgungs- und Betreuungsqualität werden gemäß § 14 Stmk. Pflegeheimgesetz in allen privat geführten Pflegeheimen und Privatpflegeplätzen durchgeführt.

Auszugsweise Bestandteile der Prüfung sind:
Personalschlüsselberechnung, Pflege/Strukturstandards, Bewohnersicherheit, Dokumentationspflicht / Qualitätssicherung, Hygienestandards, Pflegevisiten, Brandschutz.

Bewilligungsverfahren im Rahmen des Stmk. Pflegeheimgesetzes

Um ein Pflegeheim betreiben zu können ist eine behördliche Betriebsbewilligung Voraussetzung. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde. Die Bewilligung ist erforderlichenfalls unter Vorschreibung von Auflagen zu erteilen, wenn die baulichen, brandschutztechnischen, personellen, hygienischen und organisatorischen Voraussetzungen eine dem Stand der Wissenschaft entsprechende Pflege und Betreuung erwarten lassen. Die Entziehung einer bestehenden Bewilligung erfolgt durch die Steiermärkische Landesregierung.

Beschwerdemanagement Pflegeheime und Privatpflegeplätze
Die Ansprechpersonen für sämtliche Beschwerden (von BewohnerInnen, Angehörigen, BesucherInnen, Patientenombudschaft, Landesregierung etc.) in Bezug auf die Versorgungs- und Betreuungsqualität in Grazer Pflegeheimen / Privatpflegeplätzen sind: siehe Kontakte

So funktioniert es

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Notwendige Unterlagen

Bei Beschwerden: keine

Bei Überprüfungen: keine

Bei Bewilligungen: Unterlagen gemäß § 17 Absatz 2 Steiermärkischen Pflegeheimgesetz 

(Auszug) Der Antrag auf Bewilligung hat zu enthalten:

  1. Name, Geburtsdatum, Adresse des Pflegeplatzanbieters sowie Auszug aus dem Strafregister
  2. Angaben zur körperlichen und geistigen Eignung ür die Tätigkeit
  3. Anzahl der zu betreuenden Personen
  4. Nachweis der Ausbildung zum/zur Fachsozialbetreuer/ in mit der Spezialisierung Altenarbeit (A) oder einer gleich qualifizierenden Ausbildung. (1) (2)
  5. Namhaftmachung einer gleichwertigen Vertretung des Pflegeplatzbetreibers für den Fall seiner Abwesenheit, insbesonders wegen Urlaub oder Krankheit. (1)

 

Fristen + Termine: Keine

Bei Beschwerden: keine

Bei Überprüfungen: keine

Bei Bewilligungen: die Fristen und Termine richten sich an die Vorgaben des jeweiligen Bauverfahrens

Kosten

Bei Beschwerden: keine

Bei Überprüfungen: keine

Bei Bewilligungen: Die Kosten sind je Verfahren unterschiedlich und vom Antragssteller zu bezahlen

Kontakt

Fachbereich Pflege/Planung/Controlling
8020 Graz, Albert-Schweitzer-Gasse 38
Tel: +43 316 872-6382
E-Mail: pflegedrehscheibe@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo-Fr 10.00-15.00 Uhr

Ansprechspersonen

Gregor Prem
Bewilligungen, Überprüfungen und Beschwerden
Tel.: +43 316 872-6421
Fax: +43 316 872-6429
E-Mail: gregor.prem@stadt.graz.at

Alf Brandl
Überprüfungen und Beschwerden
Tel.: +43 316 872-6422
Fax: +43 316 872-6429
E-Mail: alf.brandl@stadt.graz.at

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