• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Sozialunterstützung

Wichtig zu wissen

Die Sozialunterstützung ist als Unterstützung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen), mit dem Einsatz der Arbeitskraft oder durch Geld- oder Sachleistungen Dritter nicht mehr abdecken können.

So funktioniert es

  1. Stellen Sie einen Antrag - online, mittels Formular, einfachen Schreiben/Mail oder persönlich
  2. Ermittlungsverfahren
  3. Erstellen des Bescheides

Hinweis: Wird zum ersten Mal ein Antrag auf Sozialunterstützungsleistungen gestellt, können Sie zu einem Informations- und Aufklärungsgespräch eingeladen werden. Der Termin wird über die Infostelle für Sozialunterstützung vereinbart.

Hinweise zur Antragsstellung:

Persönlich
Für persönliche Gespräche vereinbaren Sie bitte einen Termin - telefonisch oder online auf unserer Buchungsseite. Anträge und Unterlagen senden Sie uns bitte per E-Mail oder Post.

Mit Formular
Das Formular für den Antrag fragt die erforderlichen Nachweise und Beilagen Daten für das Verfahren ab, und beschleunigt somit die Dauer des Verfahrens.

Änderungen Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse können Sie über die Änderungsmeldung bekannt geben.

Mittels E-Mail
Anträge, Anfragen und Unterlagen können Sie jederzeit per E-Mail an sozialunterstuetzung@stadt.graz.at senden.

Notwendige Unterlagen

Über die Person betreffende Angaben:

  • amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, ID-Card)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt (Aufenthaltstitel oder -bescheinigung)
  • Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde
  • Scheidungsurteil bzw. Vergleichsausfertigung
  • Nachweis über die Begründung bzw. Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft
  • Sozialversicherungsnummer
  • Vertretungsnachweis (Erwachsenenschutzvertreter / Vollmacht)
  • Meldenachweis (kann von der Behörde abgefragt werden)

Über die Wohnverhältnisse:

  • Mietvertrag
  • Grundbuchsauszug
  • Betriebskostennachweis
  • sonstige wohnungsbezogene Kosten

Über die Einkommensverhältnisse

  • Lohnbestätigung
  • Einkommensteuerbescheid
  • Leistungsbezugsbestätigung des Arbeitsmarktservice,
  • Nachweise über Pensions-/Rentenleistungen
  • Bestätigung der Krankenkasse über Krankengeld und Kinderbetreuungsgeld
  • Nachweise über die Höhe der Unterhaltsleistung
  • Einheitswertbescheide über land- und forstwirtschaftlichen Besitz
  • Pachtverträge

Über die Vermögensverhältnisse

  • Vermögensverzeichnis
  • Sparbücher
  • Bausparverträge
  • Kontoauszüge
  • Aktien / Wertpapiere
  • Auflistung bestehender Konten (insbesondere Giro-Konten, Sparkonten, Depotkonten

Über den Einsatz der Arbeitskraft

  • Bestätigung der Vormerkung zur Arbeitssuche
  • Gutachten zur Arbeitsunfähigkeit
  • Nachweise über Verhinderung des Einsatzes der Arbeitskraft

Fristen und Termine

Leistungen der Sozialunterstützung sind ab dem Eintritt der Unterstützungswürdigkeit, frühestens jedoch ab Antragstellung zu gewähren.

Kosten

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an, ausgenommen für eventuell anfallende Kopien.

Kontakt

Referat für Sozialunterstützung
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-6450
E-Mail: sozialunterstuetzung@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Mo bis Do 8.00-14.00 Uhr, Fr 8.00 - 12.30 Uhr

Formulare

Mit den Antragsformularen können Sie uns schnell einen Großteil der Informationen übermitteln, die wir für die Bearbeitung Ihres Antrags brauchen.

Antrag auf Sozialunterstützung

Als Hauptantragssteller oder Hauptansprechperson in einem Verfahren, füllen Sie das Antragsformular für AntragstellerInnen aus.

Für jede weitere Person in Ihrem Haushalt, die auch Sozialunterstützung braucht, füllen Sie den Anhang A aus.

Für unterhaltspflichtige Personen, in Ihrem Haushalt, die keine Sozialunterstützungen brauchen, füllen Sie Anhang B aus.

Alternativ verwenden Sie unser interaktives Online-Antragsformular.

Besondere Härten

In besonderen Härtefällen verwenden Sie das PDF_Formular Zusatzleistung zur Vermeidung von besonderen Härten oder die Online-Version.

Änderungsmeldung

Wenn Sie bereits Sozialunterstützung beziehen und sich Ihre Lebensumstände verändern, (Sie wechseln den Wohnort, Ihr Familienstand oder Ihr Einkommen ändert sich, etc.) geben Sie uns diese Informationen über das PDF-Formular Änderungsmeldung oder die interaktive Online-Änderungsmeldung bekannt.

Unterlagen nachreichen

Falls Sie Unterlagen nachschicken wollen oder wir noch mehr bruachen, können Sie diese über das Online-Formular Nachzureichende Unterlagen übermitteln.

Höhe der Sozialunterstützung

Für Auskünfte und Informationen wenden Sie sich an die MitarbeiterInnen des Referates für Sozialunterstützung.

Höhe der Sozialunterstützung - Stand 2024: 

für alleinstehende Personen und Alleinerzieher/innen

 € 1.155,84

für volljährige Personen, die mit anderen Volljährigen im
gemeinsamen Haushalt leben (z.B. Ehegattinnen)

 € 809,09

für weitere Erwachsene im gemeinsamen Haushalt

 € 520,13

für das erste bis dritte Kind

 € 242,73

ab dem viertem Kind

 € 202,27

Zuschläge für Alleinerziehende

Alleinerziehende mit einem minderjährigem Kind  € 138,70
Alleinerziehende mit zwei minderjährigen Kindern  € 242,73
Alleinerziehende mit drei minderjährigen Kindern  € 312,08
Alleinerziehende mit vier minderjährigen Kindern  € 346,75
Der Gesamtzuschlag erhöht sich jeweils um 3 Prozent für jedes weitere minderjährige Kind  

Zuschläge für Menschen mit Behinderung

Zuschlag pro Bezugsberechtigter/m mit Behinderung  € 208,05

Mehr zum Thema

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle