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Hunde in Graz: Hundewiesen

Wichtig zu wissen

Hundewiesen sind eingezäunte Spiel- und Freilaufflächen für Hunde, ohne Leinen- oder Maulkorbpflicht.  Fenced off-leash areas for dogs

Hundewiesen (siehe anschließende Liste) finden Sie in fast allen größeren Parkanlagen, beispielsweise im Augarten, Volksgarten, ORF-Park und am Rosenhain. Einen eigenen Hundebadeteich bietet die Auwiesen-Hundewiese in Liebenau.

Ausstattung:
Fast alle Grazer Hundewiesen sind mit einem eigenen Trinkbrunnen, einige sogar mit einem zusätzlichen Hundeabkühlbereich ("Hundedusche") ausgestattet.
Sitzbänke, Schattenbäume und Erdboxen zum Auffüllen der Löcher (Hund gräbt, Hundehalter:in füllt das Loch wieder auf), Mülleimer mit Hundekotsäckchenspendern sowie Lichtpunkte gehören ebenfalls zur Ausstattung.

Hundewiesen können kostenfrei genutzt werden.

Allgemeines zur Hundehaltung in Graz:

  • Hundestadtplan: Informationen für Hundehalter:innen rund um den Hund 

  • Steiermärkisches Landessicherheitsgesetz (StLSG) § 3b für Hundehalter:innen: Rechtliche Vorgaben für das Halten von Hunden in der Steiermark

  • Bitte beachten Sie, dass in den Grazer Parkanlagen - außerhalb der Hundewiesen - die Leinenpflicht gilt.
    Die Leinenpflicht gilt auch für "Hundezonen", das sind kleinere Hundebereiche ohne Zaun. Im Stadtpark, wo aus Denkmal- und Naturschutzgründen derzeit (noch) keine Hundewiese errichtet werden kann, gibt es im Bereich Burgring/Einspinnergasse eine "Hundezone".

  • Auf Kinderspielplätzen sind Hunde nicht erlaubt.

  • Registrierung: Bitte registrieren Sie Ihren gechippten Hund auch in der Heimtierdatenbank, damit Ihr Hund  zugeordnet werden kann. Die Registrierung können Sie bei Tierärzt:innen oder selbst durchführen.
    Eine Anmeldung bei der Stadt Graz und eine Entrichtung einer "Hundesteuer" (Hundeabgabe) ist derzeit nicht erforderlich.

  • Eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund ist gem. § 3b StLSG Pflicht.

  • Im tierischen Notfall: 
    Tierrettung der Berufsfeuerwehr Graz +43 316 725888


17 Hundewiesen in Graz

III. Geidorf

  • Rosenhain: 4.100 m² (Aigner-Rollett-Allee)
  • Hilmteich: 2.200 m² (Födranspergweg: Geh- und Radweg/Hilmteichstraße/Auersperggasse Höhe Hausnummer 19)

IV. Lend

  • Volksgarten: 1.600 m² (Volksgartenstraße) 
  • Leuzenhofgasse: 550 m² (Leuzenhofgasse 4 beim Jugendzentrum)

V. Gries

  • Oeverseepark: 1.350 m² (Oeverseegasse/Lissagasse)
  • St. Johannes-Park: 1.526 m² (Hammer-Purgstall-Gasse/Kantgasse)

VI. Jakomini

  • Augartenpark: 2.186 m² (Augartenbrücke - Mur, Pestalozzistraße/Neuholdaugasse) 

VII. Liebenau

  • Auwiesen: 1.900 m² + 970 m² Hundebadeteich (Eichbachgasse, südl. der Autobahn)
  • Liebenauer Park: 1100 m² (Südgürtel-Trassenpark)

VIII. St. Peter

  • ORF-Park: 4.046 m² (Händelstraße/Nussbaumerstraße)

IX. Waltendorf

  • Lustbühel: 1.000 m² (Lustbühelstraße 19-30d)

XIII. Gösting

  • Dechant-Binder-Anlage: 500 m² (Plabutscherstraße, Höhe HNr. 119)

XIV. Eggenberg

  • Vinzenzgasse: 500 m² mit Hundeabkühlbereich (Höhe Klopstockgasse, Europaspielplatz)

XV. Wetzelsdorf

  • Grottenhof: 1003 m² (Grottenhofstraße, Höhe HNr. 74)
  • Reininghaus: 3200 m² mit Hundeabkühlbereich (Forstergasse/Sterzinggasse, Domenico-dell´Allio-Allee/Straßenbahntrasse)

XVI. Straßgang

  • Josef-Krainer-Park: 3200 m² mit Hundestreifwäldchen und Hundeabkühlbereich (Tunneltrasse, Straßgangerstraße, Höhe HNr. 429)

XVII. Puntigam

  • Aupark Puntigam: 2000 m² (Lagergasse, Murpromenade)

Spielregeln

  • Hundewiesen sind Orte der Begegnung zwischen Hunden sowie Menschen und Hunden.
    Die Hundewiesen in Graz dienen dem Spiel und Auslauf von Hunden und sind keine Privatgärten. Bitte benutzen Sie die Hundewiese für die Bewegung Ihres Hundes im nötigen Zeitrahmen, damit auch andere  Hundehalter:innen und ihre Hunde die Hundewiese gut nutzen können.
     
    Für ein freundliches Miteinander ist es hilfreich, die Körpersprache/die Beschwichtigungssignale (Calming Signals) der Hunde zu "lesen" und auf die Signale Ihres Hundes (frühzeitig) zu reagieren.

  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Hundehalter:innen und deren Hunde. Hundehalter:nnen haften je nach Anlassfall auch in der Hundewiese für ihren Hund. Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist gem. § 3b StLSG Pflicht.

  • Bitte entsorgen Sie den Kot Ihres Hundes und halten Sie die Hundewiese sauber.

    "Gackerl-Sackerl"
    Für ein freundliches Miteinander, ohne "haufenweise" Probleme, gibt es in Graz mittlerweile rund 500 Hundekot-Säckchenspender an den städtischen Mülleimern, wo Frauchen und Herrchen kostenlos ein "Sackerl für das Gackerl" entnehmen können. An dieser Stelle möchten wir uns bei all jenen Hundehalter:innen bedanken, welche täglich die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner vorbildlich entsorgen. 

  • Das Graben von Löchern sollte aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Für das Auffüllen etwaiger Löcher steht in den meisten Hundewiesen Erde zur Verfügung.

  • Bitte denken Sie an Ihre Mitmenschen und vermeiden Sie ungebührlichen Lärm.

  • Es freut uns, wenn die Grazer Hundewiesen gut angenommen werden. Unsere Hundewiesen sind mit städtischen Sitzbänken ausgestattet, private Möbel (Campingtische, Stühle etc.) dürfen allerdings in einer öffentlichen Hundewiese nicht aufgestellt werden.

Liebe Eltern: Da es in letzter Zeit Beschwerden von Hundehalter:innen gab, die ihre Hunde in der Hundewiese nicht ableinen konnten, weil (Klein-)Kinder mitten auf der Wiese spielten, möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Hundewiesen Freilaufflächen für Hunde sind und keine Kinderspielplätze

Leinenpflicht
Bitte beachten Sie, dass in den Grazer Parkanlagen - außerhalb der Hundewiesen - die Leinenpflicht gilt. 

Wie ist das mit der Leinenpflicht?

Es gilt:

  • Leinenpflicht: in Parkanlagen
  • Leine oder Maulkorb: an öffentlich zugänglichen Orten (Straßen, Plätze, Gaststätten und dergleichen)
  • Ohne Leine und Maulkorb: in eingezäunten Hundewiesen


Was muss bei der Hundehaltung in Graz noch beachtet werden?

  • Die Hundeabgabe ("Hundesteuer") wurde aufgehoben - es gibt sie nicht mehr. Eine Anmeldung des Hundes bei der Stadt Graz ist nicht erforderlich. 
  • Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Hund ist gem. § 3b StLSG verpflichtend.
  • Mikrochip: Hunde müssen gechippt sein.
  • Die Registrierung des Hundes in der Heimtierdatenbank ist verpflichtend.
  • Es besteht die Verpflichtung der Hundehalterin/des Hundehalters, einen Hundekundekurs zu besuchen, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre kein Hund gehalten worden ist.

Steiermärkisches Landessicherheitsgesetz (StLSG) § 3b

Halten von Tieren

(1) Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Tieren haben diese in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

(2) Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden haben dafür zu sorgen, dass öffentlich zugängliche, insbesondere städtische Bereiche, die stark frequentiert werden, wie z. B. Geh- oder Spazierwege, Kinderspielplätze, Freizeitanlagen oder Wohnanlagen, nicht verunreinigt werden.

(3) Hunde sind an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, Gaststätten, Geschäftslokalen und dergleichen, entweder mit einem um den Fang geschlossenen Maulkorb zu versehen oder so an der Leine zu führen, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.

(4) In öffentlichen Parkanlagen sind Hunde jedenfalls an der Leine zu führen. Ausgenommen sind Flächen, die als Hundewiesen gekennzeichnet und eingezäunt sind.

(5) Der Maulkorb muss so beschaffen sein, dass der Hund weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann.

(6) Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für Hunde, die zu speziellen Zwecken gehalten werden und die Sicherung des Hundes mit Maulkorb oder Leine der bestimmungsgemäßen Verwendung entgegensteht. Zu diesen Hunden zählen insbesondere Jagd-, Therapie- und Hütehunde sowie Diensthunde der Exekutive und des Militärs und Rettungshunde.

(7) Halterinnen/Halter von Hunden haben für diese eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme in der Höhe von 725.000 Euro abzuschließen. Diese Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.

(8) Personen, die das Halten eines Hundes innerhalb der letzten fünf Jahre, ausgehend vom Monat der Meldung des Hundes gemäß § 11 Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013, nicht nachweisen können, haben binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes die erforderliche Sachkunde durch einen Hundekundenachweis zu erbringen. Als Nachweis für das Halten von Hunden gilt insbesondere die erfolgte Meldung eines Hundes gemäß § 11 Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013 oder § 10 Hundeabgabegesetz, LGBl. Nr. 24/1950.

www.ris.bka.gv.at/lr-steiermark

Hundebadebereiche und Wasserbereiche für Hunde

  • Hundebadeteich
    in der Hundewiese Auwiesen

  • Hundedusche (Hundeabkühlbereich)
    in der Hundewiese Reininghaus 
    in der Hundewiese Josef-Krainer-Park
    in der Hundewiese Vinzenzgasse

Wir sind bemüht, in der Stadt Graz weitere legale Bade- und Abkühlmöglichkeiten für Hunde zu schaffen.

Hundedaten

  • In Graz leben derzeit rund 17.000 Hunde.
  • 17 Hundewiesen stehen für Hunde in der Stadt Graz zur Verfügung. 
  • Rund 500 Hundekot-Säckchenspender sind an städtischen Mülleimern angebracht.
  • 4,5 Millionen Hundekot-Säcken werden jährlich in Graz verwendet.

Hundestadtplan: Informationen rund um den Hund in Graz

Hundegesundheit und Giftköderwarnungen

Mäusegerste
Im warmen Stadtklima findet die Mäusegerste (Hordeum murinum) ideale Wuchsbedingungen vor und breitet sich deshalb in den Sommermonaten im Stadtgebiet stark aus. Für Hunde kann die Mäusegerste mit ihren langen Grannen allerdings gefährlich werden.
Die Grannen bleiben mit ihren Widerhaken gerne im Fell von Hunden hängen und bohren sich im schlimmsten Fall in die Haut unserer Vierbeiner. Dies kann gerade im Ohren-, Augen-, Nasen- und Pfotenbereich zu erheblichen Entzündungen führen.
Nach einem Spaziergang ist es daher ratsam, seinen Vierbeiner routinemäßig auf Grannen der Mäusegerste abzusuchen. Ist eine Granne bereits in die Haut eingedrungen, sollte Ihr Hund zur Tierärztin oder zum Tierarzt gebracht werden.

Giftköder
Leider gibt es in Graz vereinzelt Personen, die es auf unsere geliebten Vierbeiner abgesehen haben und Giftköder in und rund um Hundewiesen oder Spazierwege auslegen. 
Wir dürfen um Ihre erhöhte Aufmerksamkeit ersuchen.

  • Wetzelsdorf und Eggenberg (Privatgärten)
    4.3.2024: Ein Hund wurde in einem Privatgarten durch vergiftete Fleischbällchen getötet. Die Giftköder wurden in den Garten geworfen.
  • Hundewiese Gösting (Dechant-Binder-Anlage)
    28.5.2023: Ein Hund wurde vermutlich durch Rattengift getötet.

  • Olga-Rudel-Zeynek-Gasse (Greencity Straßgang)
    12.2.2023: Vorsicht, es wurden Köder ausgelegt.

  • Ziegelstraße
    26.1.2022: Im Bereich der Ziegelstraße wurden Giftköder ausgelegt.

  • Hundewiese Augarten
    17.1.2022: Achtung, in der Hundewiese Augarten wurde ein Köder mit Rasierklingen ausgelegt. Wir ersuchen um erhöhte Vorsicht.
  • Hundewiese Rosenhain
    2.3.2021: Im Nahbereich der Hundewiese Rosenhain wurden (vermutlich) "Giftköder" gefunden, die nun von der Polizei untersucht werden.
  • Hundewiese ORF-Park
    28.1.2021: Mit großem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass ein Hund durch die Aufnahme eines Giftköders verstorben ist.
    Der Giftköder wurde im Bereich der Hundewiese ORF-Park durch eine bislang unbekannte Person ausgelegt.

Seitens der Stadt Graz wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Bitte passen Sie - auch im Umfeld der städtischen Hundewiesen - besonders auf Ihren Vierbeiner auf, damit dieser nichts vom Boden aufnehmen kann.

Geplante Hundewiesen und Hundewiesen-Wünsche

Demnächst geplante Hundewiesen:  Lend, Bereich Grünanger 

Hundehalterinnen und Hundehalter wünschen sich Hundewiesen für die Innere Stadt, Andritz, Ragnitz,  Ries und Mariatrost. 

Ihre Wünsche sind bei uns angekommen und wir sind sehr bemüht, Verbesserungen durchzuführen und in allen Grazer Bezirken mindestens eine Hundewiese zu errichten. Oftmals fehlen leider geeignete Grundstücke, um eine Hundewiese zeitnah realisieren zu können. 

Freilauf-Zonen

Viele Hundefreundinnen und Hundefreunde bemängeln das Fehlen von großflächigen und artgerechten Auslaufmöglichkeiten für die vierbeinigen Freunde.
Begründet ist diese Tatsache in den restriktiven Vorgaben des Steiermärkischen Landessicherheitsgesetzes (§ 3b StLSG), welches Freilauf für Hunde derzeit nur in eingezäunten Hundewiesen zulässt.
Zusätzlich dürfen manche Grün-Areale  in der Stadt aus Denkmal- oder Naturschutzgründen auch nicht geringfügig eingezäunt werden und somit ist dort die Errichtung einer üblichen Hundewiese undurchführbar. Daher ist die Stadt Graz mit einer Petition an das Land Steiermark herangetreten,  um eine Verbesserung der Auslaufmöglichkeiten für Hunde auf einzelnen, geeigneten Freiflächen im Stadtgebiet, zusätzlich zu den Hundewiesen, zu erwirken. Leider ohne Erfolg. Aus haftungsrechtlichen Gründen wird das Land Steiermark (derzeit) eine Änderung des Steiermärkischen Landessicherheitsgesetzes nicht weiterverfolgen.

Kontakt

RUND UM DEN HUND
Sie haben Fragen, Anliegen oder benötigen eine Hundewiese in Ihrem Wohnumfeld?

Informationen erhalten Sie in der
Abteilung für Grünraum und Gewässer
Stabsstelle Anliegenmanagement
Hunde in der Stadt
Tel.: +43 316 872-4047
Fax: +43 316 872-4009
E-Mail: gruenraum-gewaesser@stadt.graz.at

Für die Pflege der Hundewiesen ist die Holding Graz Stadtraum zuständig:
Tel.: +43 316 887-7272

Hundewiesenfotos

Hundebadeteich in der Hundewiese Auwiesen

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