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Blindenschrift (Foto: portokalis/Fotolia.com)

Beirat der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung

Der Beirat der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung ist ein unabhängiges und weisungsfreies Gremium. Er setzt sich zusammen aus InteressensvertreterInnen und VertreterInnen von Selbstvertretungs- und Trägerorganisationen des Behindertenbereiches.

Die Sitzungen des Beirates finden viermal jährlich statt und werden im Stadtsenatssitzungssaal des Grazer Rathauses abgehalten.

Der Beirat hat die Aufgabe, die Organe der Stadt Graz in allen Fragen, welche die Interessen von Menschen mit Behinderung in Graz betreffen, durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten.

Der Beirat will zur Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderung beitragen und den Austausch von Informationen zwischen den Teilnehmern fördern.

Weiters fordert und fördert der Beirat die Einhaltung  aller den Behindertenbereich betreffenden Gesetze, insbesondere  der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

 
Die nächsten Beiratssitzungen:

20.6.2012
19.9.2012
5.12.2012

 

Die Sitzungen finden jeweils von 10h – 12h im Stadtsenatssitzungssaal im Rathaus statt.

 
Facharbeitskreise

Der Facharbeitskreis „Struktur des Beirates für Menschen mit Behinderung“ befasst sich mit dem Statut  und der Geschäftsordnung des Beirates. In diesem Arbeitskreis sollen eine Grundstruktur für den Beirat wie auch einzelne Strukturen der Beiratssitzungen (z.B. Abstimmungsverhalten) ausgearbeitet werden.

 
UN-Konvention

Die UN-Konvention ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichner­staaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.
Österreich verpflichtet sich damit völkerrechtlich, die in der UN-Konvention festge­legten Standards durch österreichische Gesetze umzusetzen.
Die Einhaltung der UN-Konvention wird durch den Monitoring-Ausschuss überwacht.

Zum Monitoringausschuss...

Hier die UN-Konvention lesen ... (Acrobat-Reader erforderlich)

 
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