
Auf Antrag stellt das Parkgebührenreferat eine entsprechende Befreiungsbescheinigung aus. Hinweis: In den Kurzparkzonen muss trotz Befreiung von der Parkgebühr die maximale Parkdauer eingehalten werden (es ist zusätzlich eine Parkscheibe zu hinterlegen).
Schadstoffarme Fahrzeuge sind solche, die (mindestens) nachfolgende Euro-Schadstoffnormen erfüllen und deren CO2-Ausstoß pro gefahrenem Kilometer bestimmte Grenzwerte nicht übersteigt:
bis 31.12.2012
• Fahrzeuge mit Ottomotor (Benzin, Erdgas-, Hybridantrieb): Euro 5 und (max.) 109 CO2 (g/km)
• Fahrzeuge mit Dieselmotor: Euro 5 und (max.) 99 CO2 (g/km)
ab 01.01.2013
• Fahrzeuge mit Ottomotor (Benzin, Erdgas-, Hybridantrieb): Euro 5 und (max.) 99 CO2 (g/km)
• Fahrzeuge mit Dieselmotor: Euro 6 und (max.) 99 CO2 (g/km)
Diese Fahrzeuge sind mit einer von der Stadt Graz auf Antrag für die Dauer von höchstens zwei Jahren ausgestellten Berechtigungskarte zu kennzeichnen. Der/die AntragstellerIn hat das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 5 der Grazer Parkgebührenverordnung 2006 idgF durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
Diese Idee entspringt dem EU-Programm CIVITAS-Trendsetter und fördert die Nutzung schadstoffarmer Fahrzeuge.

Mindestgebühr: € 0,40 (eine halbe Stunde)
Darüber hinaus kann die Parkzeit in 10 Cent-Schritten bis € 2,40 (je nach maximaler Parkdauer) individuell gestaltet werden. Die Ersparnis bei 3 Stunden Parken gegenüber den Normalzahler beträgt € 1,20.
Mindestgebühr: € 0,20 (eine halbe Stunde)
Darüber hinaus kann die Parkzeit in 10 Cent-Schritten bis zum Tagestarif von € 2,70 individuell gestaltet werden. Die Ersparnis beim Tagestarif gegenüber den Normalzahler beträgt € 2,30. Eine Vorauszahlung am grünen Parkscheinautomaten bis zu 5 Tagen ist möglich.
Auch beim Handyparken ist die Bezahlung dieses Umwelttarifs möglich.
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Betreiber in Verbindung.