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BürgerInnen-Service

31.03.2005

Baumentfernung (Fällung) und Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich

Sie möchten wissen, ob Ihr Grundstück unter die Grazer Baumschutzverordnung fällt?
  • Plan (Grüngürtelabfrage, Geodaten)  der Grazer Baumschutzverordnung und   Datenabfrage zu Ihrem Grundstück. Hier können Sie auch einen Lageplan für die Anzeige der Baumentfernung/Grabung ausdrucken.

 
Sie möchten einen Baum entfernen (fällen) oder Arbeiten im Kronen- und/oder Wurzelbereich vornehmen?
  • Wer in Graz innerhalb der Baumschutzzone einen Baum entfernen oder den pflanzlichen Lebensraum (Kronen- und Wurzelbereich) des Baumes beeinträchtigen möchte (zB Grabung, Aufstellung eines Gerüstes), muss dies im Vorhinein der Abteilung für Grünraum und Gewässer schriftlich anzeigen.

  •  Ausnahmen von der Baumschutzverordnung:
    - Obstbäume (außer Nuss, Edelkastanie, Maulbeerbaum), weiter>>

  • Sie benötigen für die Anzeige:
    1. Die ausgefüllte Baumschutz-Anzeige (= Formular)
    2. Einen Eigentumsnachweis ( Grundbuchauszug, nicht älter als 6 Wochen, dieser ist auch in der Abteilung erhältlich)
    3. Einen Lageplan (2-fach, Maßstab mindestens 1: 1000, Ausdruck im Geodaten-Plan oben möglich)
    4. Die Beschreibung (Begründung der Baumschlägerung/Grabung, 2-fach) 
    5. Die Zustimmungserklärung der Grundeigentümerin/des Grundeigentümers bzw. der Mehrheit der GrundeigentümerInnen

    Wohnungseigentum: Bei Grundstücken, die dem Wohnungseigentumsgesetz 2002 idgF unterliegen, sind die Beilagen (Zustimmungserklärungen, Bestätigungen etc.) gemäß der "außerodentlichen Verwaltungsmaßnahme" beizulegen.

    Firmen benötigen:
    - Einen aktuellen Firmenbuchauszug
    - Eine Zustimmungserklärung laut Firmenbuch

  • Sind die vollständigen Unterlagen in der Abteilung für Grünraum und Gewässer eingetroffen, prüft die Behörde, ob die Baumentfernung bzw. Grabung gemäß der Grazer Baumschutzverordnung genehmigt werden kann.
 
AnsprechpartnerInnen
Dienstleister

Abteilung für Grünraum und Gewässer
Tummelplatz 9/3
Amtszeiten: Mo - Fr: 7.00-15.00 Uhr (Abgabe der  "Baumschutz-Anzeige"  in der Kanzlei)
Parteienverkehr: Di und Fr: 8.00-12.00 Uhr (Gespräch mit dem Sachbearbeiter)
Tel: 0316/872-4002 
E-mail: gruenraum-gewaesser@stadt.graz.at

 
Formulare

 "Baumschutz Anzeige" (= Formular für die Baumentfernung/Grabung)
 "Merkblatt" zur Grazer Baumschutzverordnung

 

 
Gebühren

Die Anzeige für die Entfernung eines Baumes bzw. für die Verwendung des pflanzlichen Lebensraumes (zB Grabung, Gerüstaufstellung) ist gebührenpflichtig. Weiter>>

 
Links und weitere Informationen

Grazer Baumschutzverordnung (Verordnungstext, pdf. 38KB)
Steiermärkisches Baumschutzgesetz (Gesetzestext, pdf. 50KB)
Flächenwidmungsplan

 
 
 
 
 
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