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Verwaltung

25.08.2011

Veranstaltungen auf städtischen Liegenschaften

Privatrechtliche Bewilligung

Beschreibung der Dienstleistung

Wer Veranstaltungen in öffentlichen Parkanlagen, am Schloßberg oder in der Kirche Johann und Paul durchführen will, braucht dazu eine privatrechtliche Bewilligung. Diese erhält er in der Abteilung für Immobilien. Darüber hinaus bedarf es in zahlreichen Fällen noch diverser Behördengenehmigungen.
Veranstaltungen auf öffentlichem Gut werden vom Straßenamt genehmigt. Großveranstaltungen werden vom Veranstaltungsmanagment koordiniert.

Besuchen Sie uns auf unserer Homepage www.immobilien.graz.at !

 
Mitzubringende Unterlagen

Formloses Ansuchen

 
Weitere Informationen
Formulare zum Herunterlagen (pdf)
Kontakt

Tel.: +43 (0316) 872-2932
Fax.: +43 (0316) 872-2909
mail: immobilien@stadt.graz.at
Homepage: www.immobilien.graz.at

 
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