
Wer Veranstaltungen in öffentlichen Parkanlagen, am Schloßberg oder in der Kirche Johann und Paul durchführen will, braucht dazu eine privatrechtliche Bewilligung. Diese erhält er in der Abteilung für Immobilien. Darüber hinaus bedarf es in zahlreichen Fällen noch diverser Behördengenehmigungen.
Veranstaltungen auf öffentlichem Gut werden vom Straßenamt genehmigt. Großveranstaltungen werden vom Veranstaltungsmanagment koordiniert.
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Bewillilgungsansuchen (PDF)
Tel.: +43 (0316) 872-2932
Fax.: +43 (0316) 872-2909
mail: immobilien@stadt.graz.at
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