
SubventionsempfängerInnen sind verpflichtet, in geeigneter Form auf die Unterstützung durch die Stadt Graz hinzuweisen. Dies kann durch die Verwendung des offiziellen Logos „Stadt Graz" bzw. des Logos der direkten Subventionspartnerin "Referat Frauen & Gleichstellung" erfolgen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine etwaige missbräuchliche Verwendung rechtlich verfolgt werden kann.
Mit dem Download stimmen Sie nachstehenden rechtlichen Bestimmungen zu:
Erhält ein/e FörderempfängerIn von mehreren Dienststellen/Abteilungen der Stadt Graz Subventionen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Logopräsenz. Details dazu finden Sie im CD-Manual (Seite 8).
Zu Variante 3_Seite 8_CD-Manual:
Wenn Sie für ein Projekt etc. Förerdungen vom Referat Frauen & Gleichstellung und dem Integrationsreferat erhalten, finden Sie die Downloads des Kooperationslogos auf dieser Website.