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Verwaltung

Das Logo Stadt Graz - Referat Frauen & Gleichstellung

SubventionsempfängerInnen sind verpflichtet, in geeigneter Form auf die Unterstützung durch die Stadt Graz hinzuweisen. Dies kann durch die Verwendung des offiziellen Logos „Stadt Graz" bzw. des Logos der direkten Subventionspartnerin "Referat Frauen & Gleichstellung" erfolgen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine etwaige missbräuchliche Verwendung rechtlich verfolgt werden kann.

Mit dem Download stimmen Sie nachstehenden rechtlichen Bestimmungen zu:

  1. Das Logo der Stadt Graz wird ausschließlich zur Verwendung in subventionsbezogenen Außendarstellungen (z. B. Berichterstattung, Auflage von Foldern, Programmen, Plakaten u. a.) durch SubventionsempfängerInnen zur Verfügung gestellt.
  2. Die Bearbeitung des Logos ist nicht erlaubt. Verkleinerungen oder Vergrößerungen, die der technischen Aufbereitung zum Zweck der optimalen Vervielfältigung dienen, sind zulässig.
  3. Sonstige KooperationspartnerInnen oder Dritte, die das Logo der Stadt Graz verwenden wollen, müssen vorab eine Freigabe in der Magistratsdirektion - Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Graz einholen.
 
CD-Manual zur richtigen Verwendung des Graz-Logos
 

Das CD-Manual zur richtigen Verwendung des Graz-Logos ist unbedingt einzuhalten.

 
Subventionskooperation in der Stadt Graz

Erhält ein/e FörderempfängerIn von mehreren Dienststellen/Abteilungen der Stadt Graz Subventionen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Logopräsenz. Details dazu finden Sie im CD-Manual (Seite 8).

Zu Variante 3_Seite 8_CD-Manual:
Wenn Sie für ein Projekt etc. Förerdungen vom Referat Frauen & Gleichstellung und dem Integrationsreferat erhalten, finden Sie die Downloads des Kooperationslogos auf dieser Website.

 
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