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Verwaltung

Frauen und Schulden

Hilfe und Unterstützung

Private Verschuldung trifft Frauen und Männer in zunehmendem Ausmaß. Neben "typischen" Verschuldensgründen, die Frauen und Männer gleichermaßen treffen, gibt es auch geschlechtsspezifische Schuldenursachen. Vor allem bei der Bewältigung der Schuldenproblematik zeigen sich geschlechtsspezifische Unterschiede.

Die SchuldnerInnenberatung Steiermark GmbH bietet spezifische Hilfe und Unterstützung im Anlassfall.

Scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen!

 
Gemeinsame (Frauen und Männern) Schuldenursachen:

In vielen Fällen erwächst Frauen (und Männern) eine Verschuldung aus den Umständen einer Partnerschaft:

Oft ist es der (gemeinsame) Hausbau bzw. Ankauf einer Eigentumswohnung oder die Scheidung/Trennung, der/die Frauen (und Männer) mit Schulden zurücklässt.

 
Geschlechtsspezifische Schuldenursachen:

Während Männer typischerweise eher als Unternehmer in finanzielle Probleme rutschen, tappen Frauen häufiger in die Bürgschaftsfalle, d.h. sie haften für die Schulden ihres Partners, ohne davon einen Nutzen zu haben. Nach dem Ende der Beziehung bleiben sie auf einem - oft unbewätltigbaren - Schuldenberg sitzen.

 
Bewältigung der Schuldenproblematik

Bei der Bewältigung der Schuldenproblematik haben Frauen und Männer unterschiedliche Ausgangspositionen:

Schon aufgrund der schlechteren Einkommensituation ist es für Frauen ungleich schwieriger, Schulden zu begleichen oder zu regulieren.

Auch bedeutet für Frauen die Tatsache, hohe Schulden zu haben, oft eine besonders große psychische Belastung.

 
Beratung und Hilfe

Beratung und Hilfe bietet die SchuldnerInnenberatung Steiermark GmbH.
Das ist eine staatlich anerkannte Beratungsstelle für Privatpersonen, die finanzielle Probleme haben.

Das kostenlose Angebot richtet sich an alle Jugendlichen und Erwachsenen in der Steiermark.1)  

In einer Kooperation mit dem Referat Frauen & Gleichstellung wird zukünftig auch verstärkt Wert auf frauenspezifische Beratung gelegt werden.

1) Ausnahme:
Mitglieder der Landwirtschafts- und der Wirtschaftskammer finden Unterstützung bei der jeweiligen Organisation.

 
Was ist wichtig, damit eine Beratung erfolgreich sein kann:
  • Der/die SchuldnerIn muss bereit für Veränderungen sein.
  • Der/die SchuldnerIn muss bereit sein, die wirtschaftliche und soziale Situation offen zu legen.
    (Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.)
 
Was geschieht in einer Beratung?

Erste Schritte:

  • Überblick verschaffen über die aktuelle wirtschaftliche Situation
  • Hintergründe durchleuchten
  • Aufzeigen von möglichen Perspektiven
  • Gemeinsames Entwickeln und Planen der nächsten Schritte

Sobald alle nötigen Voraussetzungen gegeben sind, wird von den ExpertInnen der SchuldnerInnenberatung Steiermark das gemeinsam entwickelte Regulierungskonzept umgesetzt.
Damit Hand in Hand geht eine Vertretung der KlientInnen gegenüber den Gläubigern und dem Gericht.

Im Detail heißt das:

  • Jede/r KlientIn erhält eine schriftliche Beratungsvereinbarung.
    Diese Vereinbarung beinhaltet die Beschreibung der aktuellen Situation bzw. allfällige Veränderungen, die Perspektiven, Voraussetzungen bzw. Hindernisse bei der Schuldenregulierung sowie Vereinbarungen über die weiteren Schritte.
  • Die SchuldnerInnenberatung Steiermark vertritt KlientInnen im gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs).
  • Die notwendigen Anträge und Schriftsätze werden gemeinsam vorbereitet.

Die SchuldnerInnenberatung Steiermark wickelt jährlich rund 400 Privatkonkurse ab - wobei alle Leistungen für KlientInnen kostenlos sind!

 
Der Weg zur (SchuldnerInnen-) Beratung:

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch.
Der Datenschutz erfordert es, dass der/die Betroffene selbst zum Hörer greift.
Das bedeutet: Eigeninitiative ist gefragt!

Kontakt:
Montag  - Donnerstag von 09.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr
Tel.: +43 (0)316 37-25-01

Im Zuge des telefonischen Erstkontaktes weden die persönlichen Daten aufgenommen.
(Alle Daten werden absolut vertraulich behandelt). Außerdem werden noch am Telefon die dringlichsten Probleme vorbesprochen und das erste persönliche Beratungssgespräch vorbereitet.

 

Für das erste persönliche Beratungsgespräch ist ein möglichst guter Überblick über die individuelle Situation notwendig.

Dafür ist in der Regel zumindest eine aktuelle Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung und eine Gläubigerübersicht erforderlich.

Die entsprechenden Formulare downloaden und ausgefüllt mitbringen:

Wenn alle Unterlagen vollständig sind, genügt ein Anruf zur Terminvereinbarung für das persönliche Beratungssgespräch.

Dabei gilt:

  • Keine langen Wartezeiten!
  • Freie Termine binnen 10 - 14 Tagen!
  • Kurz vor dem vereinbarten Termin wird ein SMS als Erinnerung verschickt!
 

Hilfe und Unterstützung in Krisensituationen bieten auch die Grazer Frauenberatungs- und Frauenserviceeinrichtungen.

Für Auskünfte und Informationen steht Ihnen das Referat Frauen & Gleichstellung gerne zur Verfügung.

 
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