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Gleichstellung

26.03.2012

Gender Budgeting - Pilotprojekt

Fünf Abteilungen der Stadt Graz sind dabei!

Dr.in Priska Pschaid/Referat Frauen & Gleichstellung,Dr.in Vera Jauk/BKA Abt.1,Dr.in Silvia Kronberger/Pädag. Hochschule Szbg., Patrizia Monschein/Kulturamt,DI Dr. Werner Prutsch/Umweltamt,Hermine Fermin/Umweltamt, Mag. Gerhard Peinhaupt/Sportamt,Eveline Dohr/Referat Frauen & Gleichstellung,Mag.a Ulrike Temmer/Finanz-/Vermögensdirektion,Andrea Stoißer/Amt f. Wirtschaft/Tourismus,Mag.a Silke Kokalj/Mag.Dion,Mag. Hans Georg Windhaber/Stadtrechnungshof,Dr.in Doris Kapeller/Peripherie; Credit: Foto Fischer
 

Fünf Abteilungen der Stadt Graz steigen in das "Pilotprojekt Gender Budgeting" ein. VertreterInnen des Kulturamtes, des Amtes für Wirtschaft- und Tourismusförderung, des Umweltamtes, des Sportamtes und des Referates Frauen & Gleichstellung nahmen am Einführungsworkshop am 22.03.2012 teil.

 
Credit: Foto Fischer/Graz
 

Der erste Workshop bot eine Einführung in das Thema sowie die Möglichkeit, gleich konkrete Beispiele aus den Abteilungen zu bearbeiten. In Folge haben die Abteilungen die Möglichkeit, mit Hilfe einer externen Expertin an konkreten Umsetzungsschritten weiterzuarbeiten. Im Herbst wird es einen Follow-Up-Workshop geben.

 
Credit: Foto Fischer/Graz
 
Credit: Foto Fischer/Graz
 

Als Referentinnen standen Frau Abteilungsleiterin Dr.in Vera Jauk (Abteilung 1 - Frauenpolitische Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten der Sektion Frauen des Bundeskanzleramtes) und Leiterin der IMAG GMB (Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming/Gender Budgeting) und Dr.in Silvia Kronberger, Leiterin des gendercompentence.net der Salzburger Verwaltungsakademie und Leiterin des Forschungsschwerpunktes Gendermedizin der Paracelsus Universität Salzburg zur Verfügung. Frau Dr.in Doris Kapeller, Geschäftsführerin von Peripherie - Institut für praxisorientierte Genderforschung, die die Stadt übrigens schon seit dem Jahr 2005 bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming unterstützt, wird die Abteilungen bei der konkreten Umsetzung beraten.

 

Herzlichen Dank an alle drei Expertinnen für die tatkräftige Unterstützung der Stadt Graz!

 
Dr.in Vera Jauk, Credit: Foto Fischer/Graz 
Dr.in Vera Jauk, Credit: Foto Fischer/Graz
 
Dr.in Silvia Kronberger, Credit: Foto Fischer/Graz 
Dr.in Silvia Kronberger, Credit: Foto Fischer/Graz
 
Dr.in Doris Kapeller 
Dr.in Doris Kapeller
 
 

Nähere Informationen zu den Referentinnen und zu den Fachinhalten finden Sie unter:

www.imag-gendermainstreaming.at
www.gendercompetence.net
www.peripherie.ac.at

Mehr Informationen zum Workshop Gender Budgeting finden Sie in den Präsentationsunterlagen, im Fiipchartprotokoll und in dem, im Workshop besprochenen Beispiel: Gender Budgeting in der Wirtschaftsförderung München.

 
ERLÄUTERUNGEN ZUM INHALT:
 
Der EU-Rat zu Gleichstellung:

Gleichstellung ist, wenn alle Strukturen und Entscheidungsprozesse so gestaltet sind, dass Frauen und Männer aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit in Bezug auf individuelle Lebensgestaltung, Verteilung von Macht, Ressourcen und Arbeit, weder bevorzugt noch benachteiligt sind. Gleichstellung ist also das politische Ziel, Gender Mainstreaming die akkordierte Leitstrategie zur Umsetzung.

 
Der EU-Rat zu Gender Budgeting:

"Gender Budgeting ist eine Anwendung des Gender Mainstreaming im Haushaltsprozess.
Es bedeutet eine geschlechterbezogene Bewertung von Haushalten und integriert
eine Geschlechterperspektive in alle Ebenen des Haushaltsprozesses. Durch
Gender Budgeting werden Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel restrukturiert,
die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern."
(EG-S-GB 2004, RAP FIN prov 2, S. 11)

 
Was bringt Gender Budgeting:
  • das Budget wird entsprechend den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gestaltet
  • die Qualität und Treffsicherheit der politischen Entscheidungen wird erhöht
  • unbezahlte Arbeit wird in die politische Perspektive einbezogen
  • die Qualität und Effizienz des Verwaltungshandelns steigt
  • die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für Prozesse und Maßnahmen der Verwaltung wird erhöht
 
Das Ziel von Gender Budgeting:

Das Ziel von Gender Budgeting ist, zu ermitteln, wie sich Einnahmen und Ausgaben auf Frauen und Männer auswirken.

Gender Budgeting bedeutet nicht:

  • eine Erhöhung des Gesamtbudgets
  • die Einrichtung eines separaten Budgetpostens für Frauen
  • eine Budgetverteilung von 50:50 auf Frauen und Männer
 
Die gesetzlichen Grundlagen von Gender Budgeting:

Art. 13 Abs. 3 B-VG:
„Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben." (Staatszielbestimmung)

Art. 51 (8) B-VG:
„Bei der Haushaltsführung des Bundes sind die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten."

Art. 51 (9) B-VG:
„Die näheren Bestimmungen [...] sind [...] entsprechend den Bestimmungen des Abs. 8 durch Bundesgesetze zu treffen. In diesem sind insbesondere zu regeln:

  1. die Maßnahmen für eine wirkungsorientierte Verwaltung insbesondere auch unter der Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern;"
 
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