
Fünf Abteilungen der Stadt Graz steigen in das "Pilotprojekt Gender Budgeting" ein. VertreterInnen des Kulturamtes, des Amtes für Wirtschaft- und Tourismusförderung, des Umweltamtes, des Sportamtes und des Referates Frauen & Gleichstellung nahmen am Einführungsworkshop am 22.03.2012 teil.

Der erste Workshop bot eine Einführung in das Thema sowie die Möglichkeit, gleich konkrete Beispiele aus den Abteilungen zu bearbeiten. In Folge haben die Abteilungen die Möglichkeit, mit Hilfe einer externen Expertin an konkreten Umsetzungsschritten weiterzuarbeiten. Im Herbst wird es einen Follow-Up-Workshop geben.


Als Referentinnen standen Frau Abteilungsleiterin Dr.in Vera Jauk (Abteilung 1 - Frauenpolitische Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten der Sektion Frauen des Bundeskanzleramtes) und Leiterin der IMAG GMB (Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming/Gender Budgeting) und Dr.in Silvia Kronberger, Leiterin des gendercompentence.net der Salzburger Verwaltungsakademie und Leiterin des Forschungsschwerpunktes Gendermedizin der Paracelsus Universität Salzburg zur Verfügung. Frau Dr.in Doris Kapeller, Geschäftsführerin von Peripherie - Institut für praxisorientierte Genderforschung, die die Stadt übrigens schon seit dem Jahr 2005 bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming unterstützt, wird die Abteilungen bei der konkreten Umsetzung beraten.
Herzlichen Dank an alle drei Expertinnen für die tatkräftige Unterstützung der Stadt Graz!



Nähere Informationen zu den Referentinnen und zu den Fachinhalten finden Sie unter:
www.imag-gendermainstreaming.at
www.gendercompetence.net
www.peripherie.ac.at
Mehr Informationen zum Workshop Gender Budgeting finden Sie in den Präsentationsunterlagen, im Fiipchartprotokoll und in dem, im Workshop besprochenen Beispiel: Gender Budgeting in der Wirtschaftsförderung München.
Gleichstellung ist, wenn alle Strukturen und Entscheidungsprozesse so gestaltet sind, dass Frauen und Männer aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit in Bezug auf individuelle Lebensgestaltung, Verteilung von Macht, Ressourcen und Arbeit, weder bevorzugt noch benachteiligt sind. Gleichstellung ist also das politische Ziel, Gender Mainstreaming die akkordierte Leitstrategie zur Umsetzung.
"Gender Budgeting ist eine Anwendung des Gender Mainstreaming im Haushaltsprozess.
Es bedeutet eine geschlechterbezogene Bewertung von Haushalten und integriert
eine Geschlechterperspektive in alle Ebenen des Haushaltsprozesses. Durch
Gender Budgeting werden Einnahmen und Ausgaben mit dem Ziel restrukturiert,
die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern."
(EG-S-GB 2004, RAP FIN prov 2, S. 11)
Das Ziel von Gender Budgeting ist, zu ermitteln, wie sich Einnahmen und Ausgaben auf Frauen und Männer auswirken.
Gender Budgeting bedeutet nicht:
Art. 13 Abs. 3 B-VG:
„Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben." (Staatszielbestimmung)
Art. 51 (8) B-VG:
„Bei der Haushaltsführung des Bundes sind die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten."
Art. 51 (9) B-VG:
„Die näheren Bestimmungen [...] sind [...] entsprechend den Bestimmungen des Abs. 8 durch Bundesgesetze zu treffen. In diesem sind insbesondere zu regeln: