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News + Aktuelles

24.09.2012

Ein sozialpolitischer Meilenstein

Die „SozialCard“ ist für die Stadt Graz Realität geworden

Heute in einer Woche (Montag, 1. Oktober) werden die ersten „SozialCards" an finanziell schlecht gestellte Grazerinnen und Grazer ausgestellt. Sozialstadträtin Martina Schröck und der Leiter des Sozialamtes der Stadt Graz präsentierten heute im Rahmen eines Pressegespräches alle Details zur „SozialCard".
 
Sehen die "SozialCard" als Meilenstein der Grazer Sozialpolitik: Sozialstadträtin Mag. Dr. Martina Schröck und Sozialamtsleiter Mag. Gernot Wippel (Foto: Stadt Graz/Fischer) 
Sehen die "SozialCard" als Meilenstein der Grazer Sozialpolitik: Sozialstadträtin Mag. Dr. Martina Schröck und Sozialamtsleiter Mag. Gernot Wippel (Foto: Stadt Graz/Fischer)
 
Ab kommenden Montag wird die „SozialCard" ausgestellt! „Es waren harte Verhandlungen - vor allem die Finanzierung der stark verbilligten Jahreskarte der ,Graz-Linien' bedurfte etlicher Verhandlungsrunden. Ich bin sehr froh, dass dieser Marathon nun endlich zu Ende ist und es gelungen ist, einen sozialpolitischen Meilenstein Realität werden zu lassen", freut sich Martina Schröck. Seitens des Sozialamtes der Stadt Graz schätzt man, dass rund 15.000 bis 20.000 GrazerInnen die „SozialCard" in Anspruch nehmen werden - die Zahl der tatsächlich Anspruchsberechtigten dürfte aber bei mehr als 30.000 liegen, so Sozialamtsleiter Mag. Gernot Wippel. Die Ausstellung der „SozialCard" übernimmt vorerst das Sozialmt und in weiterer Folge die Servicestellen der Stadt Graz.

Zwölf zusätzliche „SozialCard"-MitarbeiterInnen im Sozialamt
Jene Personen, welche Leistungen aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung, nach den Bestimmungen des Sozialhilfegesetzes oder des Behindertengesetzes erhalten, können die Anträge im Rahmen ihrer Vorsprachen im Sozialamt bei ihren jeweiligen SachbearbeiterInnen abholen. Für alle anderen Personen, welche über eine Rundfunkgebührenbefreiung nach den Richtlinien der GIS verfügen, hat das Sozialamt der Stadt Graz zwölf Hilfskräfte eingestellt, zusätzlich werden zwei MitarbeiterInnen des Amtes an einem Info-Punkt im Parterre des Amtsgebäudes in der Schmiedgasse für Auskünfte zur Verfügung stehen.

Die zwölf „SozialCard"-MitarbeiterInnen stehen den AntragstellerInnen täglich (Mo bis Fr) zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. Anträge werden in zwei Büros bearbeitet - in den Räumlichkeiten der ehemaligen Tabak-Trafik im Erdgeschoss des Amtsgebäudes und im 2. Stock des Sozialamtes, wo ein Besprechungszimmer adaptiert wurde.

Wesentlichster Bestandteil der Ermäßigungen, welche mit der „SozialCard" verbunden sind, ist die Jahreskarte der Graz-Linien. Diese gibt es um 50 Euro (60 Euro, wenn man den Schloßberglift mitbenützen will). Wichtig: Die Jahreskarte tritt erst mit 1. November in Kraft und muss, nach Erhalt der „Sozialcard", bei den Graz-Linien beantragt werden. Geht es nach den Wünschen von Sozialstadträtin Schröck soll das Angebot an mit der „SozialCard" verbundenen Ermäßigungen in Zukunft auch noch erweitert werden.

Info-Hotlines
Als zusätzliches Service wurden zwei ab morgen (25. 9.) freigeschaltete Info-Hotlines eingerichtet - diese sind von Montag bis Freitag von 8.00 - 16.00 Uhr unter Tel. 0 664/88 68 53 39 und 0 664/88 68 53 40 erreichbar.

 
Wer ist anspruchsberechtigt?

Voraussetzungen für den Erhalt einer „SozialCard“: 

  1. Vollendung des 18. Lebensjahres
  2. Hauptwohnsitz in Graz seit zumindest 6 Monaten
  3. Österreichische Staatsbürgerschaft oder - bei ausländischen Personen - ein über 3 Monate hinaus gültiger Aufenthaltstitel
  4. Nachweis über geringes Einkommen (alternativ) durch:
    a.) Nachweis über Befreiung von Rundfunkgebühren durch die GIS
    b.) Nachweis über Lebensunterhaltsleistungen der Stmk. Sozialhilfe bzw. bedarfsorientierten Mindestsicherung oder Lebensunterhaltsleistungen nach dem Stmk. Behindertengesetz


Ausschlussgründe für den Erhalt einer „SozialCard" sind:

  1. AsylwerberInnen und andere Personen, die Leistungen nach dem Steiermärkischen Betreuungsgesetz geltend machen können
  2. SchülerInnen, Lehrlinge, StudentInnen
  3. Zivildiener und Präsenzdiener
  4. Ausländische Personen, die keinen über drei Monate hinaus gültigen Aufenthaltstitel haben.


InhaberInnen der „SozialCard" sind zum Bezug folgender Leistungen berechtigt:

  1. Erhalt der Berechtigung zum Bezug einer ermäßigten Jahreskarte der Graz Linien um derzeit € 50,-- pro Person und Jahr (wird durch die Graz Linien administriert und eingehoben)
  2. Bezug eines Heizkostenzuschusses im Rahmen einer Brennstoffaktion des Sozialamtes der Stadt Graz
  3. Bezug finanzieller Unterstützungen aus einer Schulaktion des Sozialamtes der Stadt Graz
  4. Bezug finanzieller Unterstützungen aus einer Weihnachtsbeihilfenaktion des Sozialamtes
  5. Teilnahme an der Aktion „Österreich Tafel"
  6. Teilnahme an der Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur

GIS-Gebührenbefreiung - die Tabelle:

Aktueller Höchstsatz des Haushalts-Nettoeinkommens (Stand: 01. 01. 2012)

1 Person: 912,60 Euro
2 Personen: 1.368,28 Euro
3 Personen: 1.509,09 Euro
4 Personen: 1.649,90 Euro
5 Personen: 1.790,71 Euro
6 Personen: 1.931,52 Euro
7 Personen: 2.072,33 Euro
8 Personen: 2.213,14 Euro
9 Personen: 2.353,95 Euro
für jede weitere Person: 140,81 Euro

Nähere Infos zur Gebührenbefreiung: www.gis.at

 
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