

Zwölf zusätzliche „SozialCard"-MitarbeiterInnen im Sozialamt
Jene Personen, welche Leistungen aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung, nach den Bestimmungen des Sozialhilfegesetzes oder des Behindertengesetzes erhalten, können die Anträge im Rahmen ihrer Vorsprachen im Sozialamt bei ihren jeweiligen SachbearbeiterInnen abholen. Für alle anderen Personen, welche über eine Rundfunkgebührenbefreiung nach den Richtlinien der GIS verfügen, hat das Sozialamt der Stadt Graz zwölf Hilfskräfte eingestellt, zusätzlich werden zwei MitarbeiterInnen des Amtes an einem Info-Punkt im Parterre des Amtsgebäudes in der Schmiedgasse für Auskünfte zur Verfügung stehen.
Die zwölf „SozialCard"-MitarbeiterInnen stehen den AntragstellerInnen täglich (Mo bis Fr) zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. Anträge werden in zwei Büros bearbeitet - in den Räumlichkeiten der ehemaligen Tabak-Trafik im Erdgeschoss des Amtsgebäudes und im 2. Stock des Sozialamtes, wo ein Besprechungszimmer adaptiert wurde.
Wesentlichster Bestandteil der Ermäßigungen, welche mit der „SozialCard" verbunden sind, ist die Jahreskarte der Graz-Linien. Diese gibt es um 50 Euro (60 Euro, wenn man den Schloßberglift mitbenützen will). Wichtig: Die Jahreskarte tritt erst mit 1. November in Kraft und muss, nach Erhalt der „Sozialcard", bei den Graz-Linien beantragt werden. Geht es nach den Wünschen von Sozialstadträtin Schröck soll das Angebot an mit der „SozialCard" verbundenen Ermäßigungen in Zukunft auch noch erweitert werden.
Info-Hotlines
Als zusätzliches Service wurden zwei ab morgen (25. 9.) freigeschaltete Info-Hotlines eingerichtet - diese sind von Montag bis Freitag von 8.00 - 16.00 Uhr unter Tel. 0 664/88 68 53 39 und 0 664/88 68 53 40 erreichbar.
Voraussetzungen für den Erhalt einer „SozialCard“:
Ausschlussgründe für den Erhalt einer „SozialCard" sind:
InhaberInnen der „SozialCard" sind zum Bezug folgender Leistungen berechtigt:
GIS-Gebührenbefreiung - die Tabelle:
Aktueller Höchstsatz des Haushalts-Nettoeinkommens (Stand: 01. 01. 2012)
1 Person: 912,60 Euro
2 Personen: 1.368,28 Euro
3 Personen: 1.509,09 Euro
4 Personen: 1.649,90 Euro
5 Personen: 1.790,71 Euro
6 Personen: 1.931,52 Euro
7 Personen: 2.072,33 Euro
8 Personen: 2.213,14 Euro
9 Personen: 2.353,95 Euro
für jede weitere Person: 140,81 Euro
Nähere Infos zur Gebührenbefreiung: www.gis.at