Blaue Kurzparkzone
Geltungszeit (Gebührenpflicht):
• werktags, Montag - Freitag, von 9-20 Uhr und Samstag von 9-13 Uhr
• Ausnahme: Europaplatz (vor dem Hauptbahnhof), täglich von 8-22 Uhr
Parkdauer:
• Maximale Parkdauer: 3 Stunden
• Ausnahme: Europaplatz (vor dem Hauptbahnhof): 1 Stunde
• Ausnahme: Kaiser-Josef-Platz, Schlögelgasse und Lendplatz: 1,5 Stunden
Parkgebühr:
• Mindestgebühr (30 Minuten): 1,30 Euro zahlbar in 10-Cent-Schritten bis zur max. Parkdauer
• Zahlbar bei allen Parkscheinautomaten mit blauem Hinweiszeichen
Kennzeichnung:
Die flächendeckende Kurzparkzone ist durch Straßenverkehrszeichen an allen Ein- und Ausfahrten zum Zonengebiet bzw. straßenabschnittsweise gekennzeichnet. Innerhalb dieser Zonen sind keine gesonderten Verkehrszeichen aufgestellt. Die Anbringung blauer Bodenmarkierungen (Haken) dient nur als Orientierungshilfe; rechtsverbindlich ist ausschließlich die Beschilderung.
Grüne Parkzone
Geltungszeit (Gebührenpflicht):
• werktags, Montag - Freitag, von 9-20 Uhr
Parkdauer:
• Zeitlich unbeschränktes Parken.
Parkgebühr:
• Mindestgebühr (halbe Stunde): 1 Euro zahlbar in 10-Cent-Schritten bis zur gewünschten Parkdauer
• Tagesticket: 11 Euro, 2-Tagesticket: 22 Euro, im Voraus für bis zu 5 Tage (in großen Münzeinheiten)
• Zahlbar bei allen Parkscheinautomaten mit grünem Hinweiszeichen
Kennzeichnung:
Die grüne Parkzone wird durch Hinweistafeln an allen Ein- und Ausfahrten zum Zonengebiet bzw. straßenabschnittsweise gekennzeichnet. Innerhalb der flächendeckenden Parkzonen sind keine gesonderten Hinweiszeichen aufgestellt. Die Anbringung grüner Bodenmarkierungen (Haken) dient nur als Orientierungshilfe; rechtsverbindlich ist ausschließlich die Beschilderung.
Ausnahmegenehmigung Grüne Parkzone
Monats- und Jahrespauschalkarte Grüne Parkzone für BesucherInnen, PendlerInnen etc.
Gut zu wissen
- Entfernen Sie bitte abgelaufene Automatenparkscheine.
- Der Abriss dient als Erinnerung, wann die bezahlte Parkzeit endet.
- Außerhalb der gebührenpflichtigen Zeiten können Sie einen Parkschein für den nächsten gebührenpflichtigen Zeitraum im Voraus lösen.
- Toleranzzeit: Ab der 13. Minute stellen wir eine Organstrafverfügung über 24 Euro aus. Die Toleranzzeit gilt nicht nur beim Ausstellen Ihres Parkscheines, sondern auch bei Überschreiten der bezahlten Parkdauer.
- Parkzeit verlängern: Ihr Termin dauert länger als geplant und Ihr Parkschein läuft in Kürze ab? Damit Sie den Termin nicht beenden müssen, erlauben wir das Lösen eines weiteren Parkscheins als Ausnahmeservice. Wichtig: Bitte lösen Sie den neuen Parkschein unbedingt vor dem Ablaufen des alten, und hinterlegen Sie ihn zusätzlich in Ihrem Fahrzeug. Die Parkdauer muss lückenlos sein und darf insgesamt die höchstzulässige Kurzparkdauer nicht überschreiten.
- Info-Aktion
Wenn wir neue Kurzparkzonen oder Grüne Parkzonen einrichten, lassen wir Ihnen eine Woche Zeit zum Eingewöhnen. Sollten Sie in einer solchen Parkzone parken, erhalten Sie keine Organstrafverfügung, sondern wir stecken Ihnen eine kurze Information hinter den Scheibenwischer - als kleine Erinnerung.
Handy-Parken
Bargeldlos, praktisch, minutengenau ab der 31. Minute.
So funktioniert Handyparken.
Vorteile:
- nur tatsächlich benötigte Parkzeit wird bezahlt; Ersparnis durch Echtzeitabrechnung
- die benötigte Parkzeit muss nicht im Vorhinein bestimmt werden (ideal für Kunden- u. Arztbesuche, Einkäufe etc.)
- keine Kleingeldsuche
- Entfall des Weges zum und vom Parkscheinautomaten
Parkmünzen
Sie können während der Parteienverkehrszeiten an der Kasse im Referat für Parkraumbewirtschaftung, Keesgasse 6, Parkmünzen zum Preis von 2,60 Euro pro Stück erwerben. Die Parkmünze mit der Aufschrift "1 Stunde" entspricht 60 Minuten Parken in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen und 78 Minuten Parken in den Grünen Parkzonen.