Wichtig zu wissen
Anlässlich der Erteilung der Baubewilligung oder der Genehmigung der Baufreistellung ist eine Bauabgabe zu entrichten. Diese errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz je Quadratmeter (derzeit 11,40 Euro) und der Bruttogeschoßfläche (Fläche je Geschoß, die von Außenwänden umschlossen ist, einschließlich der Außenwände).
Erdgeschoße sind zur Gänze, alle übrigen Geschoße (Keller, Tiefgaragen-, Ober-, Dachgeschoße und dergleichen) zur Hälfte zu berechnen. Bei Zu- und Umbauten bildet die neu gewonnene Bruttogeschoßfläche die Basis.
So funktioniert es
Kosten
Die Höhe der Bauabgabe errechnet sich aus den bewilligten Bruttogeschoßflächen.
Beispiel zur Bauabgabe
Bruttogeschoßfläche je Geschoß: 100 m²
Geschoßfaktor (GF): KG + EG + OG +DG = 2,5
Berechnung: 100 m² x GF = 250m² x 11,40 Euro = 2.850 Euro
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