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Grazer Altstadterhaltungsfonds

Was ist der Altstadterhaltungsfonds?

Seit 1974 gibt es das Grazer Altstadterhaltungsgesetz. Seither fördern Stadt Graz und Land Steiermark mit dem Altstadterhaltungsfonds bestimmte Sanierungsmaßnahmen für schutzwürdige Objekte in einer der sechs Grazer Altstadtschutzzonen. Konkret werden Zuschüsse für die Sanierung von Fassaden, Holzfenstern oder für den Austausch von Holzfenstern sowie für die Entsiegelung von Vorgärten bereitgestellt. Ob das Gebäude bzw. Objekt, für das Sie einen Antrag stellen wollen, in einer der sechs Altstadtschutzzonen liegt, sehen Sie auf dem Schutzzonenplan.

Gute Beispiele geförderter Projekte: KlosterwiesgasseGute Beispiele geförderter Projekte: KlosterwiesgasseGute Beispiele geförderter Projekte: KlosterwiesgasseGute Beispiele geförderter Projekte: DietrichsteinplatzGute Beispiele geförderter Projekte: DietrichsteinplatzGute Beispiele geförderter Projekte: DietrichsteinplatzGute Beispiele geförderter Projekte: FärbergasseGute Beispiele geförderter Projekte: FärbergasseGute Beispiele geförderter Projekte: Grillparzerstraße (Entsiegelung beim Vorgarten)Gute Beispiele geförderter Projekte: GrillparzerstraßeGute Beispiele geförderter Projekte: SparbersbachgasseGute Beispiele geförderter Projekte: SparbersbachgasseGute Beispiele geförderter Projekte: Sparbersbachgasse – entsiegelter VorgartenGute Beispiele geförderter Projekte: VolksgartenstraßeGute Beispiele geförderter Projekte: VolksgartenstraßeGute Beispiele geförderter Projekte: Volksgartenstraße

Notwendige Unterlagen

  • Sie brauchen einen behördlichen Bescheid für die geplante Baumaßnahme oder eine Mitteilung gemäß § 21 des steiermärkischen Baugesetzes, falls Sie keine baubehördliche Genehmigung benötigen. Das Servicecenter der Bau- und Anlagenbehörde ist hier die richtige Ansprechpartnerin.
  • Sie müssen die Fassade, die Holzfenster und ähnliches von einem:einer Restaurator:in begutachten lassen. Sie bekommen dann einen schriftlichen Befund und Informationen, wie die Arbeiten ausgeführt werden sollen.
  • Bitte stellen Sie detailliert alle Kosten zusammen, die durch die Sanierungen oder den Austausch erwartet werden. Gemeint sind etwa Kostenvoranschläge durch Profis bzw. Fachbetriebe. Dazu gehören auch separate Angaben über Zusatzkosten, damit die Ziele des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes erreicht werden.
  • Gehört die Liegenschaft oder das Haus nicht Ihnen bzw. Ihnen alleine, dann benötigen Sie von Eigentümer:innen Vollmachten, damit Sie einen Antrag stellen können.
  • Bitte fotografieren Sie die Fassade, Fenster oder den Vorgarten vor den Arbeiten, damit wir uns ein Bild vom jetzigen Zustand machen können.

So funktioniert es + Formular

  • Reichen Sie den Antrag online über die Webseite der Stadt Graz ein. Besuchen Sie dafür https://www.digitalestadt.graz.at
    Falls Sie den Antrag nicht online stellen können oder keine E-Mail-Adresse haben, rufen Sie bitte bei uns an, wir machen dann einen persönlichen Termin mit Ihnen aus.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie mit den Sanierungsarbeiten beginnen.

So geht es weiter

  • Ist Ihr Antrag bei uns angekommen, schicken wir Ihnen eine E-Mail-Bestätigung bzw. rufen wir Sie an.
  • Ihren schicken wir bei Bedarf an die ASVK (Altstadtsachverständigen-Kommission) weiter. Diese begutachtet, ob Ihr Vorhaben förderwürdig ist. Anschließend berechnen wir von der Geschäftsstelle des Grazer Altstadterhaltungsfonds die Förderhöhe, die das Kuratorium beschließt. Dann bekommen Sie die verbindliche Fördervereinbarung.
  • Sobald Sie einen Baubescheid und den Antrag abgeschickt haben, können Sie mit der Sanierung beginnen. Sie müssten prinzipiell nicht warten, bis Sie eine Förderzusage haben. Ob Sie eine Förderung erhalten, kann allerdings nicht garantiert werden.
  • Bitte fotografieren Sie nach dem Ende der Arbeiten das Projekt, damit Sie dokumentieren können, was und wie etwas gemacht wurde.
  • Nach der Sanierung müssen ein:e Restaurator:in oder die ausführende Firma bestätigen, dass die Arbeiten wie im Gutachten beschrieben erledigt wurden. Sie brauchen auch die Rechnung sowie eine Zahlungsbestätigung. Erst dann können wir die Förderung auszahlen.

Kontakt

DIin Anita Grbic Junuzovic
Geschäftsstelle des Grazer Altstadterhaltungsfonds

Bauamtsgebäude
Europaplatz 20, 8. Stock, Zimmer 804
8011 Graz

Tel.: +43 316 872-3557
Fax: +43 316 872-3509
E-Mail: altstadterhaltungsfonds@stadt.graz.at 
Termine: Bitte rufen Sie vorher an oder schicken Sie eine E-Mail.

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