Wichtig zu wissen
Sie brauchen Informationen aus Ihrem Mindestsicherungsakt, wollen in ihrem Behindertenakt oder Heimkostenakt etwas nachlesen oder in einem anderen Sie betreffenden Verwaltungsakt im Sozialamt Einsicht nehmen?
Kurz: Sie wollen Akteneinsicht.
Die Akten des Sozialamtes beinhalten personenbezogene und teilweise sensible Daten. Zur Akteneinsicht sind daher nur bestimmte Personen berechtigt. Das sind die Parteien im Verwaltungsverfahren selbst oder von ihnen bevollmächtigte Personen und gesetzliche VertreterInnen. Diese Vollmacht (bzw. der Nachweis der Vertretung) muss vorgelegt werden.
So funktioniert es + Formular
- Füllen Sie das Formular „elektronische Akteneinsicht" online aus.
- Nach ein paar Tagen bekommen Sie einen Zugangslink per Mail und ein Passwort per SMS zugeschickt.
- Über den Zugangslink können Sie durch Eingabe des Passworts Ihren Akt online einsehen, lesen und herunterladen.
Hinweis: Sollten Sie keine Möglichkeit haben, Ihren Akt online einzusehen, können Sie selbstverständlich wie bisher gegen vorherige Terminvereinbarung persönlich im Sozialamt in Ihren Akt Einsicht nehmen.
Notwendige Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht / Vertretungsnachweis, wenn Sie nicht die antragstellende Person sind.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-6402
E-Mail: sozialamt@stadt.graz.at