Wichtig zu wissen
StraßenmusikerInnen müssen sich vor Ihrem Auftritt in der Innenstadtzone anmelden. Jedes musizierende Mitglied einer Gruppe muss gültig angemeldet sein. MusikerInnen können sich pro Kalenderwoche für maximal 3 Tage zur Darbietung von Straßenmusik anmelden. Pro Tag können insgesamt maximal 30 Anmeldungen erfolgen. StraßenmusikerInnen haben sich im Zuge einer Kontrolle durch Organe der öffentlichen Aufsicht auszuweisen, um durch Feststellung ihrer Identität eine Überprüfung der Anmeldung zu ermöglichen.
Sie haben eine rechtliche Frage zur Grazer Straßenmusik-Verordnung?
Bitte wenden Sie sich an Mag. Dr. Oliver Wonisch, Tel: +43 316 872 2315, Mail: oliver.wonisch@stadt.graz.at
Sie fühlen sich durch die Straßenmusik gestört?
Für diese Art der Anliegen ist die Ordnungswache Graz Ansprechpartnerin
So funktioniert es
So buchen Sie einen Spieltermin:
- persönlich: Holen Sie Ihre Platzkarte persönlich ab.
Ort: Rathaus, derzeit Eingang Hauptplatz, Post-, Druck- und Kopierservice, 8010 Graz, Erdgeschoß;
oder - online: buchen Sie Ihre Platzkarte. Klicken Sie dazu unten auf "Straßenmusik: Ausstellung von Platzkarten" und wählen Sie Ihren gewünschten Spieltermin.
Notwendige Unterlagen
Ein gültiger Lichtbildausweis, z.B.
- Führerschein
- Reisepass
- Personalausweis
- Identitätskarte
Kontakt
8010 Graz, Hauptplatz 1
Tel: +43 316 872-2360
E-Mail: praesidialabteilung@stadt.graz.at