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Abholung entfernter Fahrzeuge
Fahrzeuge, die auf einer öffentlichen Straße verkehrsbehindernd oder ohne Kennzeichen abgestellt sind, bzw. Fahrräder werden im Auftrag des Straßenamtes (gemäß § 89 a StVO) abgeschleppt. Diese entfernten …
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Aufgrabungsbewilligung
Firmen, die beabsichtigen Aufgrabungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen durchzuführen, benötigen eine Aufgrabungsbewilligung. Diese ist im Straßenamt zu beantragen.
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Ausnahmegenehmigungen - allgemein
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren von Straßen mit Gewichtsbeschränkung, zum Befahren von Fußgängerzonen, zum Abstellen bzw. Parken auf Gehsteigen, zum Parken bzw. Halten in Halte- und Parkverbotszonen, vom Nachtfahrverbot und vom Samstags-, Sonntags- u.
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Baustellen - Information
Das Straßenamt informiert AnrainerInnen und VerkehrsteilnehmerInnen über geplante und laufende Baustellen mittels verschiedener Medien (Print- und Rundfunkmedien, Informationsveranstaltungen)
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Fahrradausweis
Schulkinder, die im Rahmen der schulischen Verkehrserziehung bei der Bundespolizeidirektion Graz die Fahrradprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten vom Straßenamt den Fahrradausweis ausgestellt.
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Gehbehindertenausweis
Dauernd stark gehbehinderte Personen, die in Graz ihren Hauptwohnsitz haben und selbst ein Fahrzeug lenken bzw. ein Fahrzeug als MitfahrerIn benützen, können im Straßenamt einen Gehbehindertenausweis (gemäß …
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Kurzparkzone - Ausnahmebewilligung für BewohnerInnen mit pauschaler Parkgebühr
Allen innerhalb eines Kurzparkzonengebietes wohnenden GrazerInnen kann auf Antrag im Straßenamt, Referat für Parkraumbewirtschaftung, eine Ausnahmewilligung für das Parken in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen …
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Kurzparkzone - Ausnahmebewilligung für DienstnehmerInnen
DienstnehmerInnen, die ihren Arbeitsplatz innerhalb einer flächendeckenden gebührenpflichtigen Kurzparkzone zu Zeiten erreichen müssen, in denen kein innerstädtisches öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht, kann auf Antrag im Straßenamt, Referat für Parkraumbewirtschaftung, eine Ausnahmebewilligung erteilt werden.
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Kurzparkzone - Ausnahmebewilligung für UnternehmerInnen
UnternehmerInnen mit Standort innerhalb eines Kurzparkzonengebietes kann auf Antrag im Referat für Parkraumbewirtschaftung eine Ausnahmebewilligung für das Parken in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen für maximal 2 Jahre erteilt werden, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen nach der Straßenverkehrsordnung vorliegen.
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Kurzparkzone - Berechtigungskarte für das Umweltparken
BesitzerInnen von schadstoffarmen Fahrzeugen wird bei Vorliegen der Kriterien nach der Grazer Parkgebührenverordnung auf Antrag im Straßenamt, Referat für Parkraumbewirtschaftung, eine Berechtigungskarte …
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