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Der Bürgermeister der Landeshauptstadt Graz ist nicht nur Organ des eigenen Wirkungsbereiches (Gemeindeaufgaben), sondern auch Organ des übertragenen Wirkungsbereiches der Bundes- und Landesverwaltung. In Graz als Stadt mit eigenem Statut ist der Bürgermeister zusätzlich auch mit der Leitung der Agenden der Stadtverwaltung als Bezirksverwaltungsbehörde betraut. |