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Der neue Mobilitätsscheck

Die Stadt Graz gewährt im Sinne einer Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie der Verbesserung sanfter bzw. umweltschonender Mobilität Studierenden mit Hauptwohnsitz in Graz einen Mobilitätsscheck.

Mobilitätsscheck online beantragen

 


Höhe des Schecks:

Pro Studiensemester kann je ein Mobilitätsscheck im Wert von 50 Euro bezogen werden.

 


Anspruchsvoraussetzungen:

Der Mobilitätsscheck wird an alle Studierenden im Sinne des Studienbeihilfengesetzes ausgegeben, die

  • ihren Hauptwohnsitz in Graz haben (zum Antragszeitpunkt und während der gesamten Förderperiode)
  • das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • eine Inskriptionsbestätigung (für Erstsemestrige) bzw. einen jährlichen Studien­nachweis über acht Wochenstunden bzw. 16 ECTS-Punkte für alle anderen AntragstellerInnen erbringen können.

Geltungsbereich:

Der Mobilitätsscheck kann wahlweise

  • für den Ankauf einer Studienkarte (4-, 5- oder 6-Monatskarte) bzw. Halbjahres- oder Jahreskarte bei den GRAZ AG VERKEHRSBETRIEBEN (Hinweis! Der Mobilitätsscheck kann nicht nachträglich für bereits gekaufte GVB-Karten verwendet werden) oder
  • für das Nutzungsentgelt bei Carsharing (DENZEL Mobility CarSharing GmbH) verwendet werden (Hinweis! Die Kosten für CarSharing setzen sich aus einem Jahresbeitrag für die CarSharing-Card - möglich ist das Nutzen einer Testaktion für vier Monate um 25 Euro - und dem Nutzungsentgelt nach Zeit und Kilometern zusammen. Der Mobilitätsscheck gilt ausschließlich für das Nutzungsentgelt nach Zeit und Kilometern).

Einbringen des Antrags, Einlösen des Mobilitätsschecks

  • Der Antrag erfolgt mittels E-Government-Formular.
  • Der Mobilitätsscheck-Code wird in Form einer E-Mail übermittelt.
  • Der Mobilitätsscheck kann nur unter Vorweis des Gutschein-Codes (Ausdruck des E-Mails), eines Ausweises und des Studiennachweises bei den Partnern GVB oder DENZEL Carsharing (vertreten durch mobilzentral) eingelöst werden.

Der Mobilitätsscheck ist eine freiwillige Leistung der Stadt Graz. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Mobilitätsschecks. Bei Nichteinhalten der Richtlinien/ Nichterfüllen der Anspruchsvoraussetzungen bzw. bei falschen Angaben wird der Förderbetrag zurückgefordert bzw. erfolgt ein Ausschluss von der Gewährung weiterer Mobilitätsschecks.




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Alexander Strobl
15.10.2009




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