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 Der neue Mobilitätsscheck

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Die Stadt Graz gewährt im Sinne einer Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie der Verbesserung sanfter bzw. umweltschonender Mobilität Studierenden mit Hauptwohnsitz in Graz einen Mobilitätsscheck.
Mobilitätsscheck online beantragen
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Höhe des Schecks:

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Pro Studiensemester kann je ein Mobilitätsscheck im Wert von 50 Euro bezogen werden.
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Anspruchsvoraussetzungen:

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Der Mobilitätsscheck wird an alle Studierenden im Sinne des Studienbeihilfengesetzes ausgegeben, die
- ihren Hauptwohnsitz in Graz haben (zum Antragszeitpunkt und während der gesamten Förderperiode)
- das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- eine Inskriptionsbestätigung (für Erstsemestrige) bzw. einen jährlichen Studiennachweis über acht Wochenstunden bzw. 16 ECTS-Punkte für alle anderen AntragstellerInnen erbringen können.
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Geltungsbereich:

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Der Mobilitätsscheck kann wahlweise
- für den Ankauf einer Studienkarte (4-, 5- oder 6-Monatskarte) bzw. Halbjahres- oder Jahreskarte bei den GRAZ AG VERKEHRSBETRIEBEN (Hinweis! Der Mobilitätsscheck kann nicht nachträglich für bereits gekaufte GVB-Karten verwendet werden) oder
- für das Nutzungsentgelt bei Carsharing (DENZEL Mobility CarSharing GmbH) verwendet werden (Hinweis! Die Kosten für CarSharing setzen sich aus einem Jahresbeitrag für die CarSharing-Card - möglich ist das Nutzen einer Testaktion für vier Monate um 25 Euro - und dem Nutzungsentgelt nach Zeit und Kilometern zusammen. Der Mobilitätsscheck gilt ausschließlich für das Nutzungsentgelt nach Zeit und Kilometern).
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Einbringen des Antrags, Einlösen des Mobilitätsschecks

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- Der Antrag erfolgt mittels E-Government-Formular.
- Der Mobilitätsscheck-Code wird in Form einer E-Mail übermittelt.
- Der Mobilitätsscheck kann nur unter Vorweis des Gutschein-Codes (Ausdruck des E-Mails), eines Ausweises und des Studiennachweises bei den Partnern GVB oder DENZEL Carsharing (vertreten durch mobilzentral) eingelöst werden.
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| Der Mobilitätsscheck ist eine freiwillige Leistung der Stadt Graz. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Mobilitätsschecks. Bei Nichteinhalten der Richtlinien/ Nichterfüllen der Anspruchsvoraussetzungen bzw. bei falschen Angaben wird der Förderbetrag zurückgefordert bzw. erfolgt ein Ausschluss von der Gewährung weiterer Mobilitätsschecks.
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