
Schlachtungen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufer und Schalenwild (Zuchtwild) unterliegen (mit definierten Ausnahmen) nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung und Beurteilung (Schlachttier- und Fleischuntersuchung). Beabsichtigte Schlachtungen können beim Veterinärreferat angemeldet werden. Die Schlachtung darf nicht vor erteilter Erlaubnis stattfinden! Für Wild aus freier Wildbahn gelten je nach Vertriebsweg unterschiedliche Rechtsnormen.
Schlacht-, Fleischbe- und Verarbeitungsbetriebe:
Diese Betriebe unterliegen einer Hygienekontrolle. Verkaufsabteilungen etc. werden durch die amtliche Lebensmittelaufsicht überwacht.