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Gleichstellung

Gleichbehandlungsbeauftragte

Silvana Rabitsch 
Silvana RabitschSilvana Rabitsch
 

Gleichbehandlungsbeauftragte:
Silvana Rabitsch

Dreihackengasse 49/1
8020 Graz

Mobil: 0664/60 872 4666
Fax: 0316/711 932 16
Mail: gleichbehandlungsbeauftragte@stadt.graz.at,
silvana.rabitsch@stadt.graz.at 

 

Gleichbehandlungsbeauftragte sind Personen (oder Institutionen) innerhalb einer Behörde, einer Gemeinde oder eines Unternehmens, die sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung aller MitarbeiterInnen befasst (interne Aufgabe). Die Aufgaben umfassen die Gleichbehandlung im Bezug auf

  • Geschlecht
  • Rasse
  • ethnischer Herkunft
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • sexueller Orientierung

Im Magistrat Graz gibt es seit 2001 eine Gleichbehandlungsbeauftrage, sie ist gemäß dem L-GBG (Landesgleichbehandlungsgesetz §32 Gleichbehandlungsgebot) auch für die BürgerInnen der Stadt tätig (externe Aufgabe).

 
 
Aufgabenbereich
  • Befassung mit allen Fragen der Gleichbehandlung und Frauenförderung
  • Sprechstunden: Entgegennahme und Beantwortung von Anfragen, Wünschen, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelner Bediensteter zu Fragen der Gleichbehandlung
  • Erstattung von Disziplinaranzeigen bei der Disziplinarkommission bei dem begründeten Verdacht einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes durch einen Bediensteten (eine Bedienstete) mit schriftlicher Zustimmung jener Person, die die Diskriminierung behauptet
  • Unterstützung von Diskriminierungsopfern, insbesondere durch Rechtsberatung
  • Veröffentlichung von unabhängigen Berichten und Vorlage von Empfehlungen zu allen Aspekten, die mit der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes in Zusammenhang stehen
  • Berechtigt zu Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen des Landes, die Angelegenheiten der Gleichbehandlung und Frauenförderung berühren, im Begutachtungsverfahren Stellungnahmen abzugeben
  • Besprechungen mit Kontaktpersonen mindestens einmal pro Jahr
  • Erstattung eines dreijährlichen Berichtes an den Stadtsenat über die Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung
  • Teilnahme mit beratender Stimme an den Sitzungen der Gleichbehandlungskommission beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, wenn ein Fall der Stadt Graz behandelt wird
  • Teilnahme an der Auswahlkommission zur Besetzung von leitenden Funktionen sowie höherwertigen Dienstposten bei der Stadt Graz
  • Mitarbeit in der Arbeitsgruppe zur Adaptierung des Frauenförderungsprogramms für den Magistrat der Stadt Graz
 
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