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Verwaltung

Schlichtungsstelle

Leitung:
Dr. Gerald Kummer

Schillerplatz 4, 4. Stock
8011 Graz

Tel.: +43/316/872-5424
Fax: +43/316/872-5409
E-Mail: schlichtungsstelle@stadt.graz.at

 

In den auf Antrag von der Schlichtungsstelle durchzuführenden Verfahren werden in erster Linie Vergleiche und gütliche Streitbeilegungen angestrebt. Sollte dies nicht möglich sein, werden Entscheidungen getroffen. Diese treten bei möglicher Anrufung des Bezirksgerichtes außer Kraft.

Zur techn. Begutachtung stehen Amtssachverständige in der technisch-wirtschaftlichen Prüfstelle zur Verfügung.

Was ist für ein Schlichtungsstellenverfahren erforderlich? 

 
Tätigkeitsbereiche der Schlichtungsstelle
  • Mietzins-, Betriebskosten- und Heizkostenüberprüfungen
  • Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten
  • Hauptmietzinserhöhungen wegen Instandhaltung
  • Anerkennung als Hauptmieter
  • Duldung von Eingriffen in das Mietrecht
  • Veränderung des Mietgegenstandes
  • Feststellung des Ablöseanspruches
  • Festlegung des Betriebskostenanteiles
  • Nutzwertänderung

Kontakt Schlichtungsstelle  

 
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