
Leitung:
Dr. Gerald Kummer
Schillerplatz 4, 4. Stock
8011 Graz
Tel.: +43/316/872-5424
Fax: +43/316/872-5409
E-Mail: schlichtungsstelle@stadt.graz.at
In den auf Antrag von der Schlichtungsstelle durchzuführenden Verfahren werden in erster Linie Vergleiche und gütliche Streitbeilegungen angestrebt. Sollte dies nicht möglich sein, werden Entscheidungen getroffen. Diese treten bei möglicher Anrufung des Bezirksgerichtes außer Kraft.
Zur techn. Begutachtung stehen Amtssachverständige in der technisch-wirtschaftlichen Prüfstelle zur Verfügung.
Was ist für ein Schlichtungsstellenverfahren erforderlich?