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E-Government

Ziele


E-Government
E-Government
Ohne Inhalt

Unser Ziel: Alle BürgerInnen und Unternehmen können sämtliche Verfahren der öffentlichen Verwaltung einfach und rasch ohne besondere Kenntnisse von Zuständigkeiten und ohne technisches Spezialwissen elektronisch ausführen.

Abteilungsintern: Anwendungssoftware-Komponenten entwickeln, die flexibel einsetzbar sind und bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Sie unterstützen die Fachabteilungen in ihrer Leistungserbringung nach außen.

Aufgaben


  • Entwicklung und Umsetzung einer E-Government Plattform auf der alle elektronischen Verfahren aufsetzen.
  • Umsetzen und Optimieren von geeigneten Verfahren als E-Government-Prozesse unter wirtschaftlichen Aspekten
  • Mitarbeit und Mitgestaltung des Internet-Auftritts der Stadt Graz.
  • Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung des Intranets für alle MitarbeiterInnen des Magistrat Graz.
  • Betrieb, Weiterentwicklung und Wartung des ELAK-Systems.
  • Unterstützung der magistratweiten elektronischen Eingangs- und Aktenverwaltung.
  • Einbinden und Pflegen von zentralen Registern.
  • Entwicklung, Implementierung, Betrieb und Betreuung von Software und Services, die BürgerInnen, Unternehmen und anderen Behörden die Zusammenarbeit mit der Stadt Graz erleichtern

Ansprechpartnerin


DI Barbara Meyer, Tel.: +43/316/872-2418,
E-Mail:barbara.meyer@stadt.graz.at

Ihre Fragen zu E-Government


Häufig gestellte Fragen anzeigen


Online-Verfahren der Stadt Graz


Ohne Inhalt

Alle Online-Verfahren zeigen


E-Government und EU


Aktuelle E-Government Projekte der EU Länder.
Vorstellung und Bewertung von E-Government Projekten in der EU: ePracticejournal.eu (englisch)
Neuer E-Government Aktionsplan (pdf) der i2010 Initiative der EU.


Die Grazer E-Government Plattform


Die Grazer E-Government Plattform ermöglicht den GrazerInnen, Behördenwege über das Internet zu erledigen.
Wer einen Antrag elektronisch einreichen möchte, kann dies mit oder ohne Bürgerkarte (einige gekennzeichnete Formulare müssen mit Bürgerkarte unterschrieben werden).
Die Grazer E-Government Plattform bietet Ihnen nicht nur die Abwicklung von Behördenwegen über das Internet. Sie können sich mit Ihrer Bürgerkarte an der Plattform anmelden (das Anmelden funktioniert wie das elektronische Unterschreiben eines Formulars mit der Bürgerkarte).
Wenn Sie an der Plattform angemeldet sind, können Sie den Bearbeitungsstatus Ihrer über Internet eingereichten Anträge abrufen.
Bei einigen Verfahren können Sie die anfallenden Gebühren oder andere Kosten bereits mit EPS (Online Banking) bezahlen. Sie benötigen dafür einen Online Banking Zugang bei Ihrer Bank. So kann Ihr Antrag noch schneller bearbeitet werden! 


Das Plattformkonzept


Informationen über das Plattformkonzept anzeigen


Rechtliche Grundlagen


Informationen über rechtliche Grundlagen auflisten (PDF Dokumente)


Die Bildmarke der Stadt Graz




Wenn Sie elektronische Bescheide, elektronische Eingangsbestätigungen oder andere elektronisch signierte Schriftstücke von der Stadt Graz erhalten, so finden Sie am Dokument immer eine „Amtssignatur“ mit der nebenstehenden Bildmarke.


Amtssignatur
Bildvergrößerung
Amtssignatur
Ohne Inhalt




Links


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Johann Brandner
02.03.2009




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