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SchülerInnenhorte der Stadt Graz

Standorte
 

Übersicht der Standorte nach Bezirken.


Übersicht der Standorte alphabetisch.

 
Informationen zur Vormerkung/Beitragsermäßigung
 
Die Online-Vormerkung ist zwar abgelaufen, Sie haben aber natürlich weiterhin die Möglichkeit, Ihr Kind in einem städtischen SchülerInnenhort vormerken zu lassen.

Kontaktieren Sie bitte DeinGraz-Plattform für Kinderbildung und -betreuung.

Folder Elterninformation für die Vormerkung 2013/2014

Die Hortleiterinnen und ihr Team freuen sich auf Ihren Besuch und stehen Ihnen gerne für nähere Informationen zur Verfügung!

Eltern, deren Kinder im Betreuungsjahr 2013/14 einen SchülerInnenhort besuchen und die eine Reduzierung der Beitragsvorschreibung wünschen, müssen die Beitragsvorschreibung inklusive vollständiger Unterlagen sowie der unterschriebenen Checkliste ab Mai bis spätestens 30. Juni 2013 in einer Servicestelle/ServiceCenter   der Stadt Graz einbringen.

Hortbeiträge siehe unten: "Mehr zum Thema"

Im Herbst erhalten Sie von Ihrer Einrichtung die reduzierten Beitragsvorschreibungen. Es ergehen keine gesonderten Verständigungen an die AntragstellerIn.

Jene Eltern/Erziehungsberechtigten, die den Höchstbeitrag bezahlen, unterschreiben direkt in der Einrichtung die Beitragsvorschreibung und brauchen nicht zur Berechnung gehen.

 
Angebote
Betreuung von Kindern im schulpflichtigen Alter mit Mittagessen, Lernunterstützung und Freizeitpädagogik.
 
Öffnungszeiten

An Schultagen von Unterrichtsende bis 17.30 Uhr.
Bei Bedarf können die Öffnungszeiten erweitert werden, z.B. bei vorzeitigem Unterrichtsschluss, an schulautonomen Tagen und während der Semesterferien.

 
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