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Verwaltung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Graz (AGB 2006)

Präambel

In den AGB 2006 finden sich einerseits Bestimmungen über die den Bieter treffenden Pflichten bei der Angebotserstellung und -abgabe, etc. (Teil I.); andererseits ist in den AGB 2006 die gesamte Auftragsabwicklung ab der Zuschlagserteilung sowie die Leistungsstörungen und das Schadenersatzrecht (Teile II. und III.) normiert.

In der Anlage sind für die Anwendung der AGB 2006 wesentliche Begriffsbestimmungen enthalten.

Die AGB 2006 entsprechen der seit dem Inkrafttreten des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG 2006) am 01.02.2006 geltenden Rechtslage. Paragrafenangaben ohne nähere Bezeichnung beziehen sich immer auf dieses Gesetz.

Begriffe wie Auftragnehmer oder Bieter werden in der männlichen Form verwendet, weil dies dem BVergG entspricht und es außerdem wegen deren häufigem Vorkommen der leichteren Lesbarkeit des Textes dient.

 

Download AGB 2006
in der Fassung vom 13.09.2010
(325 KB)

Hinweis:
Durch Klicken auf eine Unterpunkt des Inhaltsverzeichnisses gelangen Sie direkt an die entsprechende Stelle der AGB.


 
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