In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB 2006) finden sich einerseits Bestimmungen über die den Bieter treffenden Pflichten bei der Angebotserstellung und -abgabe, etc. (Teil I.); andererseits ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesamte Auftragsabwicklung ab der Zuschlagserteilung sowie die Leistungsstörungen und das Schadenersatzrecht (Teile II. und III.) normiert. In der Anlage sind die für die Anwendung der AGB 2006 wesentlichen Begriffsbestimmungen enthalten. |