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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Graz (AGB 2006)

Präambel

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB 2006) finden sich einerseits Bestimmungen über die den Bieter treffenden Pflichten bei der Angebotserstellung und -abgabe, etc. (Teil I.); andererseits ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesamte Auftragsabwicklung ab der Zuschlagserteilung sowie die Leistungsstörungen und das Schadenersatzrecht (Teile II. und III.) normiert.
In der Anlage sind die für die Anwendung der AGB 2006 wesentlichen Begriffsbestimmungen enthalten.


I. Das Angebot



II. Auftragsabwicklung


    9.   Zuschlag und Leistungsvertrag
  10.   Subunternehmer
  11.   Ausführungsunterlagen 
  12.   Ausführung der Leistung
  13.   Ausführungsfristen 
  14.   Änderung der Leistung
  15.   Gefahr und Haftung  
  16.   Übernahme der Leistung
  17.   Sicherstellungen
  18.   Abrechnung und Rechnungslegung
  19.   Rechnungsprüfung und Zahlung

 


III. Leistungsstörungen und Schadenersatzrecht


  20.   Vertragsstrafe (Pönale) 
  21.   Verzug
  22.   Rücktritt vom Vertrag
  23.   Gewährleistung und Garantie  
  24.   Schadenersatz  
  25.   Gerichtsstand

 


IV. Anlage


  26.   Begriffsbestimmungen

 





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AGB Graz 2006(148 kB)






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Ulrike Krauß
04.05.2006




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