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Gemeinderatssitzung vom 25. April 2024

25.04.2024
 

7 Tage zum Nachschauen: Die Gemeinderatssitzung wird auch dieses Mal im Internet übertragen. Der Livestream steht 7 Tage lang zum Nachschauen zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Datenschutz: Die Videoaufzeichnung darf ohne explizite Zustimmung der Stadt Graz aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht weiterverwendet werden. Bitte um Verständnis.

Angelobung

Auf das frei gewordene Gemeinderatsmandat von Roland Lohr folgte zu Beginn dieser Sitzung Mario Eustacchio nach. 

Angelobung
© Stadt Graz/Fischer
Angelobung
© Stadt Graz/Fischer
Angelobung
© Stadt Graz/Fischer

Fragestunde

  1. GR Wagner an Vizebürgermeisterin Schwentner: Wohnstraßen Zelinkagasse und Nebenstraßen
  2. GRin Mohsenzada an Stadtrat Riegler: Fair Pay im Kulturbereich
  3. GRin Leban-Ibrakovic an Vizebürgermeisterin Schwentner: Neutorgasse - Vorrausschauende Maßnahmen
  4. GR Kozina-Voit an Stadtrat Riegler: Wirtschaftliche Entwicklung Belgiergasse
  5. GRin Robosch an Stadtrat Riegler: Stromanschlussgebühren für kleine bzw. gemeinnützige Veranstaltungen
  6. GR Pascuttini an Bürgermeisterin Kahr: Reisekosten seit 2021
  7. GRin Reininghaus an Vizebürgermeisterin Schwentner: Zukunftsperspektive Stadtteil Rösselmühle
  8. GR Gostentschnigg an Stadtrat Hohensinner: Jugendzentrumoffensive
  9. GR Brandstätter an Vizebürgermeisterin Schwentner: Remise Steyrergasse
  10. GR Ram an Stadtrat Hohensinner: Zukunft Pumptrack Mariatrost
  11. GR Winter an Vizebürgermeisterin Schwentner: Wirtschaftsstandort und Automobil - Klima und Umweltschutz
  12. GR Pointner an Stadtrat Eber: Schutz vor Cyber-Angriffen
  13. GR Luttenberger an Stadtrat Riegler: Ausweitung der Bücherbuszeiten in Straßgang
  14. GR Huber an Vizebürgermeisterin Schwentner: Radoffensive Graz 2030-Mittelverwendung
  15. GRin Schleicher an Bürgermeisterin Kahr: Zukunft Eigenbetrieb Wohnen

TO 4: Stadtteilarbeit neu geregelt

Dieser Antrag wurde bereits vor der Sitzung behandelt und daher nicht berichtet.

Die Teuerungswelle und steigenden Personalkosten machen auch den betroffenen Institutionen der Stadtteilarbeit zu schaffen. Aus diesem Grund wurden nun gegen die Stimmen von ÖVP, KFG, GR Eustacchio und GR Wagner die Richtlinien für Stadtteilarbeit in Graz überarbeitet. Konkret findet eine Valorisierung und Anhebung der maximalen Förderhöhen um 10 Prozent statt. Die neuen Förderobergrenzen betragen ab sofort:

  • Stadtteilzentren: bis zu € 165.000 (inkl. € 27.500 je Außenstelle)
  • Nachbarschaftszentren: bis zu € 55.000
  • Stadtteiltreffs: bis zu € 16.500
  • Stadtteilprojekte: bis zu € 11.000

TO 6 + 32: Millionen für den Klimaschutz

Diese Anträge wurden bereits vor der Sitzung behandelt und daher nicht berichtet.

Im Klimaschutzplan der Stadt Graz sind zahlreiche Maßnahmen aufgeführt, um bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Die größte Einzelmaßnahme ist dabei die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zur Eigenstromerzeugung. Das Umsetzungspaket für die Jahre 2024 bis 2026 umfasst hierfür nicht weniger als 34,5 Millionen Euro, drei Millionen davon werden schon dieses Jahr aus dem Investitionsfonds benötigt. Dieses Investment für den Klimaschutz wurde von allen Fraktionen unterstützt.

In einem weiteren Beschluss wurden außerdem einstimmig weitere 1,8 Millionen Euro für den „Photovoltaik Masterplan Haus Graz" freigemacht.

TO 12: Klimaticket für 18-Jährige geschenkt

Im Vorjahr beschloss die Bundesregierung, dass Jugendliche in Österreich zum 18. Geburtstag ein „Klimaticket Österreich" geschenkt bekommen. Damit soll auf veränderte Lebensumstände eingegangen werden und ein schlagartiger Kostenanstieg für den Öffentlichen Verkehr für die Jugendlichen ausbleiben. Um treffsicherer auf die individuellen Bedürfnisse einzugehen, kann dieses einmalige Geschenk innerhalb von drei Jahren nach dem 18 Geburtstag eingelöst werden.

Um diesen österreichweiten Beschluss in Graz umzusetzen wurde von städtischer Seite eine Umsetzungsvereinbarung mit dem „Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie" und dem Land Steiermark aufgesetzt. Die Vereinbarung wurde einstimmig im Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

TO 13: Schulassistenzen für die kommenden Jahre

Laut dem Steiermärkischen Schulassistenzgesetz muss die Gemeinde, auf deren Gemeindegebiet eine Schule errichtet ist, das Assistenzpersonal einstellen. Um dies für Graz sicherzustellen werden für die Schuljahre 2024/25 und 2025/26 in Graz insgesamt 12.567.200 Euro in die Hand genommen. 60 Prozent der Kosten - also rund 7,5 Millionen Euro - werden nachträglich vom Land Steiermark rückerstattet. Der Beschluss für die Schulassistenzen fiel einstimmig.

TO 15 + 36 + 38: Rechnungsabschluss 2023

Jährlich veröffentlicht die Stadt Graz ihren Rechnungsabschluss. Darin sind die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen enthalten, um die finanzielle Entwicklung der Stadt Graz festzuhalten. Einige der im Bericht genannten Zahlen umfassen:

  • Operativer Cashflow: Der operative Cashflow endete bei 41,8 Millionen Euro, deutlich über dem ursprünglich budgetierten Wert von 13,9 Millionen Euro.
  • Investiver Cashflow: Dem ursprünglich angepeilten investiven Cashflow von -184,7 Millionen Euro stehen nun -95,3 Millionen Euro gegenüber.
  • Bilanzsumme: Die Vermögensrechnung der Stadt Graz zum Jahresende betrug 4,284 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 90 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht.
  • Nettovermögen: Das Nettovermögen der Stadt sank um 140 Millionen Euro und erreichte Ende des Jahres 573 Millionen Euro.
  • Nettoergebnis vor Rücklagen: Das diesjährige Nettoergebnis vor Rücklagen mit -169,7 Mio. Euro weicht deutlich von der cash wirksamen Finanzierungsrechnung sowie dem budgetierten Wert von -122,9 Mio. Euro ab.
  • Nettoergebnis nach Rücklagen: Hier zeigt sich dasselbe Bild. Der Wert nach Rücklagen beträgt -202,0 Mio. Euro im Vergleich zum budgetierten Wert von -100,0 Mio. Euro.
  • Rückstellungen: Besonders hervorzuheben sind die steigenden Rückstellungen für Pensionen, die aufgrund höherer Pensionsanpassungen und Bezugssteigerungen ansteigen.

Diese Kennzahlen reflektieren eine vorsichtige Haushaltsführung unter den gegebenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, markiert jedoch auch Herausforderungen durch steigende Ausgaben und die Notwendigkeit einer weiterhin nachhaltigen Finanzpolitik. Der Rechnungsabschluss 2023 wurde einstimmig angenommen.

Ein Zusatzantrag der NEOS wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

Die beiden Stadtrechnungshofberichte zum Thema Rechnungsabschluss, die „Vorkontrolle des Rechnungsabschlusses 2023 (VRV)" und die „Vorkontrolle der konsolidierten Abschlussrechnung 2023" wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Berichte sind unter den Kontrollberichten des Stadtrechnungshofes abrufbar.

TO 16 + 17 + 18 + 19: Konsolidierter Jahresabschluss für das Haus Graz

Diese Anträge wurden bereits vor der Sitzung behandelt und daher nicht berichtet.

Die Stadt Graz veröffentlicht neben dem Rechnungsabschluss jedes Jahr auch eine konsolidierte Abschlussrechnung, um einen Überblick über die finanzielle Gesamtsituation zu geben. Aus dem präsentierten Bericht zum Jahr 2023 lassen sich unter anderem folgende Ergebnisse ablesen:

  • Im Haus Graz gibt es für das Jahr 2023 einen Jahresfehlbetrag von 118,8 Millionen Euro.
  • Die Erträge des Kernhaushaltes sind im Vorjahresvergleich trotz rückläufiger Ertragsanteile in Summe gestiegen.
  • Als Gewinn vor Abschreibungen, Steuern und Zinsen (EBITDA) weist das Haus Graz 2023 einen positiven Wert von 72,2 Millionen Euro aus.
  • Die Höhe der konsolidierten Investitionen im Jahr 2023 betrug 289 Millionen Euro und befand sich somit über dem Vorjahresniveau von 262 Millionen Euro.
  • Der Haus Graz Nettofinanzschuldenstand Ende 2023 beträgt 1,542 Milliarden Euro und liegt damit um 47 Millionen Euro über dem Vorjahreswert.

Die Inhalte des konsolidierten Jahresabschlusses wurden mit den Gegenstimmen von NEOS und GR Eustacchio zur Kenntnis genommen.

Neben dem Abschluss für das Haus Graz wurden auch noch die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe GGZ (gegen NEOS und GR Eustacchio), GPS (einstimmig) und Wohnen Graz (gegen NEOS und GR Eustacchio) beschlossen.

TO 28: Zwei neue Kindergartengruppen im städtischen Tarifsystem

Dieser Antrag wurde bereits vor der Sitzung behandelt und daher nicht berichtet.

Das städtische Kinderbetreuungs-Tarifsystem zielt darauf ab, den aktuellen Bedarf an Betreuungsplätzen für 0- bis 6-jährige Kinder in Graz abzudecken. Da die Gruppenhöchstzahl bis zum Herbst 2027 sukzessive von 25 auf 20 Plätze reduziert wird, nützt die Stadt Graz Gelegenheiten, Betreuungsgruppen in das städtische Tarifsystem zu übernehmen. Nachdem im März 2024 sechs Kinderkrippen- und sieben Kindergartengruppen übernommen wurden, sind nun zwei Ganztagesgruppen in der Mariatrosterstraße dran. Die Projektgenehmigung von 506.800 Euro für die Jahr 2024 und 2025 wurde einstimmig angenommen.

TO 34 + 35 - Finanzielle Stabilisierung der KFA

Um die Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Graz, KFA, wieder finanziell zu stabilisieren, wurde im März ein Konsolidierungspaket zur Wiederherstellung eines ausgeglichenen Haushalts beschlossen. Folgende Maßnahmen wurden dafür ohne Gegenstimme im Gemeinderat beschlossen:

  • Anhebung der laufenden Beiträge: Der laufende Beitrag für KFA-Versicherte liegt derzeit bei insgesamt 3,6 Prozent der Bemessungsgrundlage. Dieser Betrag wird um 0,3 Prozent auf nunmehr 3,9 Prozent angehoben. Diese Erhöhung erzielt Mehreinnahmen von rund einer Million Euro pro Jahr.
  • Einführung von Zusatzbeträgen für mitversicherte Angehörige: Hier wird, wie bei der ÖGK oder BVAEB üblich, ein Beitrag von 3,4 Prozent der Bemessungsgrundlage für mitversicherte Angehörige eingeführt. Dies wird rund 550.000 Euro an jährlichen Mehreinnahmen zur Folge haben.
  • Konsolidierungsbeitrag: Seit 2004 zahlt die KFA jährlich einen Verwaltungskostenbeitrag an die Stadt Graz. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden rund 20 Millionen Euro an die Stadt überwiesen. Im Jahr 2023 waren es rund zwei Millionen Euro, wobei seit 2022 eine Stundung erfolgt. Der Verwaltungskostenbeitrag könnte bis ein ausgeglichener Haushalt erzielt wird ausgesetzt werden.

Ein Zusatzantrag der NEOS wurde einstimmig angenommen.

Weiters wurde eine Petition ans Land Steiermark einstimmig unterstützt. In dieser soll eine Änderung der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Stadt Graz beschlossen werden.

Dringliche Anträge

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