Landwirtschaftskammerwahl
Allgemeine Informationen
Die Wahlen zur Landeskammer sowie zu den Bezirkskammern für Land- und Forstwirtschaft in der Steiermark wurden vom Hauptausschuss der Landeskammer am 10. September 2025 ausgeschrieben.
- Stichtag und Tag der Wahlausschreibung: 7. November 2025
- Wahltag: Sonntag, 25. Jänner 2026
Wahllokal und Wahlzeit
- Wahllokal:
Steiermarkhof
Ekkehard-Hauer-Straße 33
8052 Graz - Wahlzeit:
08:00 bis 13:00 Uhr
Wer ist wahlberechtigt?
Gemäß § 18 Abs. 1 der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 sind wahlberechtigt:
- alle natürlichen und juristischen Personen gemäß § 4 des Landwirtschaftskammergesetzes,
- natürliche Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit,
- Personen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- sofern kein Wahlausschließungsgrund nach der Landtags-Wahlordnung 2004 vorliegt.
Briefwahl
Eine Wahlkarte ist nur erforderlich, wenn die Stimmabgabe nicht persönlich im Wahllokal erfolgen kann.
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, können Sie im Zeitraum
- frühestens: 13. Jänner 2026
- spätestens: 20. Jänner 2026
die Briefwahlunterlagen beantragen. Diese beinhalten:
- amtliche Stimmzettel für die Bezirkskammer- und Landeskammerwahl,
- Wahlkuvert,
- Rückkuvert (Briefumschlag) für die Rücksendung.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Ende der Wahlzeit bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingelangt sein. Bei postalischer Rücksendung ausreichend Zeit für den Postweg einplanen.
Antragstellung
Die Antragstellung muss durch die wahlberechtigte Person erfolgen.
Eine Vertretung (z. B. durch Erwachsenenvertreter:innen) ist nicht zulässig.
Persönliche Antragstellung
- Ort: Amtshaus, Schmiedgasse 26
Bürger:innenamt, 3. Stock, Zimmer 361 - Zu den Parteienverkehrszeiten: 07:30 bis 15:00 Uhr
Wenn Sie die Wahlunterlagen persönlich beantragen, werden sie Ihnen direkt vor Ort ausgehändigt und Sie können Ihre Stimme gleich vor Ort mittels Briefwahl abgeben."
Schriftliche Antragstellung
- Verwendung des Antragsformulars im Downloadbereich „Antrag auf Wahlkarte"
- Übermittlung auch per E-Mail möglich an: wahlen@stadt.graz.at
Der schriftlichen Antragstellung ist die Reisepassnummer oder eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beizulegen, z. B.:
- Personalausweis
- Reisepass
- Führerschein
