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Wahlen in die Landeskammer und in die Bezirkskammern für Land- und Forstwirtschaft Sonntag, 25. Jänner 2026

15.12.2025

Landwirtschaftskammerwahl

Allgemeine Informationen

Die Wahlen zur Landeskammer sowie zu den Bezirkskammern für Land- und Forstwirtschaft in der Steiermark wurden vom Hauptausschuss der Landeskammer am 10. September 2025 ausgeschrieben.

  • Stichtag und Tag der Wahlausschreibung: 7. November 2025
  • Wahltag: Sonntag, 25. Jänner 2026

Wahllokal und Wahlzeit

  • Wahllokal:
    Steiermarkhof
    Ekkehard-Hauer-Straße 33
    8052 Graz
  • Wahlzeit:
    08:00 bis 13:00 Uhr

 

Wer ist wahlberechtigt?

Gemäß § 18 Abs. 1 der Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 sind wahlberechtigt:

  • alle natürlichen und juristischen Personen gemäß § 4 des Landwirtschaftskammergesetzes,
  • natürliche Personen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit,
  • Personen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • sofern kein Wahlausschließungsgrund nach der Landtags-Wahlordnung 2004 vorliegt.

Briefwahl

Eine Wahlkarte ist nur erforderlich, wenn die Stimmabgabe nicht persönlich im Wahllokal erfolgen kann.

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, können Sie im Zeitraum

  • frühestens: 13. Jänner 2026
  • spätestens: 20. Jänner 2026

die Briefwahlunterlagen beantragen. Diese beinhalten:

  • amtliche Stimmzettel für die Bezirkskammer- und Landeskammerwahl,
  • Wahlkuvert,
  • Rückkuvert (Briefumschlag) für die Rücksendung.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis zum Ende der Wahlzeit bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde eingelangt sein. Bei postalischer Rücksendung ausreichend Zeit für den Postweg einplanen.

 

Antragstellung

Die Antragstellung muss durch die wahlberechtigte Person erfolgen.
Eine Vertretung (z. B. durch Erwachsenenvertreter:innen) ist nicht zulässig.

Persönliche Antragstellung

  • Ort: Amtshaus, Schmiedgasse 26
    Bürger:innenamt, 3. Stock, Zimmer 361
  • Zu den Parteienverkehrszeiten: 07:30 bis 15:00 Uhr

Wenn Sie die Wahlunterlagen persönlich beantragen, werden sie Ihnen direkt vor Ort ausgehändigt und Sie können Ihre Stimme gleich vor Ort mittels Briefwahl abgeben."

Schriftliche Antragstellung

Der schriftlichen Antragstellung ist die Reisepassnummer oder eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beizulegen, z. B.:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Führerschein

 

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