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KFA Graz: Behandlungskosten im Lohnsteuerausgleich

Wichtig zu wissen

  • Die im Kalenderjahr tatsächlich angefallenen Aufwände an Behandlungsbeiträgen können beim Lohnsteuerausgleich sowie bei Zusatzkrankenversicherungen zur Erstattung eingebracht werden.
  • Die KFA sendet den Hauptversicherten monatlich eine Aufstellung der in Anspruch genommen Leistungen. In dieser Auflistung ist auch der zu entrichtende Behandlungsbeitrag angeführt.
  • Achtung: Sofern die Behandlungsbeitragssumme unter 3 Euro liegt, erfolgt aus Kostengründen keine Aussendung.
  • Für aktive KFA-versicherte Bedienstete wurde im GMI die Möglichkeit geschaffen, die Summe der Behandlungs- und Zusatzleistungsbeiträge abzufragen und auszudrucken.

So funktioniert es + Formular

  • Zum Aufwandsnachweis beim Finanzamt oder der Zusatzkrankenversicherung können die monatlichen Behandlungsbeitragsauflistungen bzw. die „Lohnzettel" verwendet werden.
  • @ aktive KFA-versicherte Bedienstete:  GMI aufrufen und im Menü „Abrechnung" unter „KFA BB/ZL" den Bericht aufrufen.  

Notwendige Unterlagen: Keine

Fristen und Termine: Keine

Kosten: Keine

Kontakt

Krankenfürsorgeanstalt
8010 Graz, Hauptplatz 1
Tel: +43 316 872-5900
E-Mail: kfa@stadt.graz.at

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