Um auf einem Grundstück ein Bauwerk errichten zu dürfen, müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Diese Bauplatzeignung ist gem. § 5 Stmk BauG gegeben, wenn
- eine Bebauung nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz zulässig ist,
- eine hygienisch einwandfreie und für den Verwendungszweck der geplanten baulichen Anlage ausreichende Wasserversorgung sowie
- eine für den Verwendungszweck der geplanten baulichen Anlage entsprechende Energieversorgung und Abwasserentsorgung sichergestellt ist,
- der Untergrund tragfähig ist sowie die vorgesehene Bebauung keine Gefährdung der Standsicherheit benachbarter baulicher Anlagen zur Folge hat,
- Gefährdungen durch Lawinen, Hochwasser, Grundwasser, Vermurungen, Steinschlag, Rutschungen u. dgl. nicht zu erwarten sind und
- eine für den Verwendungszweck geeignete und rechtlich gesicherte Zufahrt von einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche besteht.