Wichtig zu wissen

GrazerInnen, die in einem Kurzparkzonengebiet wohnen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Gesetzliche Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in einer BewohnerInnenzone
- a) ZulassungsbesitzerIn oder LeasingnehmerIn eines Kraftfahrzeuges oder
b) Nachweis, dass ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen ist; und - ein persönliches Interesse, in der Nähe des Wohnsitzes zu parken
Ein persönliches Interesse besteht nicht, wenn ein privater Abstellplatz (z.B. ein mit dem Wohnobjekt gekaufter, gemieteter, geliehener Stellplatz) zu Verfügung steht.
Nur eine Bewilligung: Pro AntragstellerIn wird nur eine Bewilligung erteilt, da das persönliche Interesse durch den Erhalt einer Bewilligung wegfällt.
Achtung: Die Adresse der ZulassungsbesitzerIn muss mit dem Hauptwohnsitz übereinstimmen.
Liegen alle Voraussetzungen vor, wird die Ausnahmebewilligung im Parteienverkehr sofort ausgestellt. Im Zweifelsfall ist ein weiteres Ermittlungsverfahren durchzuführen.
So funktioniert es + Formular
Ausnahmegenehmigungen für BewohnerInnen können beantragt werden:
- Online (nur mit österr. Online Banking) oder
- Schriftlicher Antrag im
Parkgebührenreferat oder in den Servicestellen der Stadt Graz
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsschein
- Zulassungsschein
- Bestätigung des Arbeitgebers, dass das Firmenfahrzeug auch zur Privatnutzung überlassen wird und Nachweis bzw. Bestätigung über den Sachbezug.
Kosten
- € 8,50 pauschale Parkgebühr/Kalendermonat; max. € 204,00 für 24 Monate
- Gemeindestraßen: Verwaltungsabgabe € 40,00 + € 14,30 feste Gebühr
Gemeindestraßen und Landesstraße(n): Verwaltungsabgabe € 40,00 + zweimal € 14,30 feste Gebühr
nur Landesstraße(n): Verwaltungsabgabe € 36,10 + € 14,30 feste Gebühr - Beilagen: € 3,90 je Bogen, max. € 21,80.
Beispiel: Bei der Abholung einer Ausnahmebewilligung für Gemeindestraßen mit zweijähriger Bewilligungsdauer betragen die Kosten somit € 258,30 (24 Monate x € 8,50 Parkgebühr, feste Gebühr € 14,30, Verwaltungsabgabe € 40,00).
Kontakt
8010 Graz, Keesgasse 6
Tel: +43 316 872-6565
E-Mail: parkgebuehrenreferat@stadt.graz.at
Ansprechpersonen
Veronika Weigl
Tel. +43 316 872-6511
Melanie Koroschetz
Tel. +43 316 872-6514
Harald Schramke
Tel. +43 316 872-6532
Info-SMS
Zonenänderungen /-erweiterungen
Rückerstattung /Anrechnung
Hier finden Sie das Antragsformular.