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Elektrofahrzeuge

und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb

Von der Parkgebühr befreit werden Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb. Auf Antrag stellt das Parkgebührenreferat eine entsprechende Befreiungsbescheinigung aus.

Die Befreiung von der Parkgebühr wird einmalig je Fahrzeug für die Dauer von 2 Jahren ab dem Tag der erstmaligen Antragstellung für das Fahrzeug erteilt.

Hinweis

In den Kurzparkzonen muss trotz Befreiung von der Parkgebühr die maximale Parkdauer eingehalten werden (es ist zusätzlich eine Parkuhr zu hinterlegen). Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb benötigen auch nach Einführung der neuen Kfz-Kennzeichen mit grüner Schrift eine entsprechende Befreiungsbescheinigung.

Kontakt

Parkgebührenreferat
Keesgasse 6, 8011 Graz
Tel: +43 316 872-6512
E-Mail: parkgebuehrenreferat@stadt.graz.at

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