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FahrschullehrerIn / FahrlehrerIn

Erteilung der Berechtigung

Wichtig zu wissen

Für die Tätigkeit als Fahr(-schul)lehrerIn muss eine Ausbildung in einer Fahrschulakademie absolviert werden. Nach Abschluss der Ausbildung ist eine Prüfung in Theorie und Praxis abzulegen.

So funktioniert es + Formular

Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerberechtigung / Fahrschullehrerberechtigung
Antrag auf Ausstellung eines Fahrlehrerausweises / Fahrschullehrerausweises 

Der Antrag auf Fahr(schul-)lehrerInnen-Berechtigung muss vor Beginn der Ausbildung online an die zuständige Behörde gestellt werden.
Die Behörde stellt in einer Erstüberprüfung die Vertrauenswürdigkeit fest, die für die Zulassung zur Prüfung ausschlaggebend ist.  Bei fehlender Vertrauenswürdigkeit (z.B. schwerwiegende und/oder zu viele Verkehrsdelikte) wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Durchführung der Prüfung obliegt der Steiermärkischen Landesregierung.
Die Berechtigung (Ausweis), als Fahr(schul-)lehrerIn tätig sein zu dürfen, wird von der Stadt Graz ausgestellt.

Antragstellung, Erstüberprüfung, Ausstellung der Berechtigung (Bescheid)
Stadt Graz, BürgerInnenamt, Referat Recht
Schmiedgasse 26, 8010 Graz
Tel. +43 316 872-5173
Fax: +43 316 872-5209
E-Mail: a2recht@stadt.graz.at

Prüfungstermin und Prüfung:
Steiermärkische Landesregierung, Abt. 16 - Verkehr und Landeshochbau
Stempfergasse 7, 8010 Graz,
Tel: +43 316 877-2945
E-Mail: abteilung16@stmk.gv.at

Notwendige Unterlagen

  • Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde einbringen, in der der/die AntragstellerIn den ordentlichen Wohnsitz hat;
  • Reifeprüfungszeugnis oder Nachweis über die Tätigkeit als FahrlehrerIn während des letzten Jahres und insgesamt mindestens 5 Jahre während der letzten 8 Jahre vor Einbringung des Antrages
  • Führerschein (Kopie)
  • Nachweis der absolvierten Ausbildung
  • Nachweis über eine Fahrpraxis (mindestens 1 Jahr lang)
  • Nachweis über Absolvierung eines Lehrplanseminares
    (entfällt bei einer Fahrpraxis von mindestens 3 Jahren)
  • Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an der Ausbildung sowie
  • Nachweis über den positiven Abschluss in den Unterrichtsgegenständen Berufsrecht und Pädagogik I und II

Fristen und Termine: Keine

Kosten

Feste Gebühr: 130,90 Euro (FahrschullehrerIn und FahrlehrerIn) ohne Gebühr für Beilagen
Verwaltungsabgabe: 65,- Euro (FahrschullehrerIn)
Verwaltungsabgabe: 43,- Euro (FahrlehrerIn)

Kontakt

Referat 1 - Recht
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5171
E-Mail: a2recht@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nur nach Terminvereinbarung

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