In Graz gibt es 25.789 bewirtschaftete Parkplätze, 14.869 befinden sich in den Blauen Kurzparkzonen, 10.920 in den Grünen Parkzonen (Stand: 07/2019).
Wer kann beantragen?
Um eine Ausnahmegenehmigung für die gebührenpflichtige Grüne Zone zu beantragen, müssen Sie innerhalb der Grenze des BewohnerInnengebietes, aber nicht unbedingt in der gebührenpflichtigen Grünen Zone selbst wohnen.
Das BewohnerInnengebiet ist immer größer als die Grüne Zone, um den Parkdruck in den Randbereichen abzufedern.
Übergangsregelung:
Bei einer Parkzonenänderung behalten bestehende Ausnahmegenehmigungen ihre Gültigkeit bis zum Ablauf im genehmigten Umfang (zeitlich und räumlich). Dies gilt auch für Monats- und Jahrespauschalkarten in der Grünen Parkzone.
Ausnahmegenehmigungen für die Grüne Zone:
BewohnerInnen-Zonen (Grüne Zonen)
*) Für die Parkzone K „Zentralfriedhof/NVK Puntigam" ist keine Ausnahmegenehmigung für BewohnerInnen möglich. Hier können nur Monats- und Jahrespauschalkarten ausgestellt werden.