Wichtig zu wissen
Im Sinne einer Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie der Verbesserung sanfter bzw. umweltschonender Mobilität erhalten Studierende mit Hauptwohnsitz in Graz einen Mobilitätsscheck.
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- Sie sind ordentliche Studierende bzw. ordentlicher Studierender im Sinne des Studienförderungsgesetzes
- Sie haben ihren Hauptwohnsitz in Graz (zum Antragszeitpunkt und während der gesamten Förderperiode - das bedeutet bis 31. August 2018)
- Sie haben das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet
(dies gilt für die Beantragung und auch für die Einlösung!) - Studiennachweis:
(a) für Erstsemestrige: eine Inskribtionsbestätigung
(b) für Zweitsemestrige: ein Studiennachweis über acht Wochenstunden bzw. 16 ECTS-Punkte des ersten Studiensemesters
(c) für alle nicht erst- und zweitsemestrig Studierenden: ein Studiennachweis über acht Wochenstunden oder 16 ECTS-Punkte des letzten Studienjahres
Mit dem Mobilitätsscheck verringert sich der Preis
- der 4-Monats -Studienkarte um 30,00 Euro
- der 5- Monats-Studienkarte um 35,00 Euro
- der 6-Monats-Studienkarte um 40,00 Euro und
- für das Car-Sharing ebenfalls um 40,00 Euro.
Achtung! Das Einlösen des Mobilitätsschecks nach dem Kauf der Karte ist nicht möglich.
So funktioniert es + Formular
- Antrag mittels E-Government Formular stellen
- Der Mobilitätsscheck-Code wird in Form einer E-Mail übermittelt
- Einlösen bei den Graz Linien für ÖV-Karten und tim-Carsharing oder bei weiteren Carsharing-Anbietern pro-eDrive und postfossil (Details am Gutschein E-Mail) mit Gutscheincode E-Mail (ausgedruckt), Lichtbildausweis und Studiennachweis
- Der Preis der Studienkarte bzw. für das Car-Sharing wird um die Stadt Graz - Förderung verringert.
Fristen und Termine
Für das Sommersemester 2018 kann der Mobilitätsscheck bis 31.08.2018 beantragt und eingelöst werden.
Kontakt
8011 Graz, Hauptplatz 1
Tel: +43 316 872-2346
E-Mail: statistik@stadt.graz.at