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Feriencamps: Angebote und Zuschüsse

So funktioniert es + Formular

Wer wird unterstützt? Viele Familien können sich aufgrund der Einkommenssituation die Teilnahme ihrer Kinder an Feriencamps nicht ohne Unterstützung leisten. Dafür gibt es Zuschüsse, die nach finanzieller Bedürftigkeit berechnet werden.

Was wird unterstützt? Gefördert werden Feriencamps mit einer Mindestaufenthaltsdauer von 5 Tagen mit Übernachtungen außerhalb von Graz. Gefördert als Feriencamp-Anbieter:in werden ausschließlich Unternehmen und Vereine, die nicht gewinnorientiert agieren.

Die Anträge können online beziehungsweise ab Anfang April im Amt für Jugend und Familie eingereicht werden. Jede:r Antragsteller:in erhält zur Reihung ihres:seines Ansuchens eine Zählkarte.

Notwendige Unterlagen

  • Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen (auch Lebensgefährte/Lebensgefährtin)
  • Familieneinkommen der letzten 3 Monate (Gehaltszettel, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld, Sondernotstand, Sozialhilfe, Pension, Sozialcard, Lehrlingsentschädigung ...)
  • Monatliche Alimente, die erhalten werden bzw. selbst bezahlt werden
  • Anmeldung zum Feriencamp

Hier finden Sie die Checkliste für die Beantragung eines Zuschusses.

Fristen + Termine

Sie können Ihr Ansuchen für die Sommerferien 2023 ab dem 2. Mai abgeben.

Kosten

Für Feriencamps leistet das Amt für Jugend und Familie einkommensabhängige Zuschüsse.

Zuschüsse werden dann gewährt, wenn folgende 3 Kriterien erfüllt sind:

  1. Teilnahme an Kindererholungsaktionen, die mindestens 5 Tage dauern
  2. Durchführung der Erholungsaktion von gemeinnützigen Vereinen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind
  3. Gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen unter € 950,00


Berechnung gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen:

Gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen = Anrechenbares Familieneinkommen / Summe Gewichtungsfaktoren

  • Zum Anrechenbaren Familieneinkommen (Durchschnitt der letzten 3 Monate) zählen: Gehalt, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld, Sondernotstand, Sozialhilfe, Pension, Sozialcard, Lehrlingsentschädigung, monatliche Alimente, die erhalten werden bzw. selbst bezahlt werden.
  • Gewichtungsfaktor: wird durch Zusammenzählen der Gewichtungsfaktoren der einzelnen Familienmitglieder errechnet.

Gewichtungsfaktoren:

der 1. Erwachsene 1,0 Punkte
der 2. Erwachsene 0,8 Punkte
Alleinerzieher:innen 1,35 Punkte
Kinder von Geburt bis Eintritt ins Berufsleben 0,5 Punkte
Kinder, deren Einkommen zum Familieneinkommen gerechnet wird
(so lange Familienbeihilfe des Bundes bezogen wird)
0,8 Punkte


Berechnungsbeispiel:

Alleinerzieher:in/Einkommen 1.500,00 €  1,35 Punkte (1 Erwachsener)
Alimente für 2 Kinder 500,00 €  1,0 Punkte (2 Kinder)
Familieneinkommen 2.000,00 €  2,35 Punkte (Summe)

 
2.000 / 2.35 = € 851,07

Das errechnete Pro-Kopf-Einkommen von € 851,07 liegt unter der Grenze von € 950,00 - der/die Antragsteller:in ist somit förderungswürdig.

Kontakt

Fachbereich Offene Kinder- und Jugendarbeit
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 25
Tel: +43 316 872-3190
E-Mail: jugendamt@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Termine nach Vereinbarung

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