Wichtig zu wissen
- Erholungsaufenthalte für Kinder
- viel Platz für Spiel, Spaß und Kreativität
- finanzielle Unterstützung möglich
Anbieter von Feriencamps in Graz:
- ASKÖ Ferienbetreuung
- Dance & Yoga by Alice
- Evangelische Jugend Österreich
- Fratz Graz
- Grazer Keplerspatzen
- HIB.art.chor
- Jugend- und Familiengästehäuser
- Katholische Jungschar
- Kinderfreunde Steiermark
- Kinderland Steiermark
- Pfadfinder
- Rock ur mind
- Steirische Wasserrettung
- SummerDanceCamp
- Abenteuer See-Camp
So funktioniert es + Formular
Wer wird unterstützt? Viele Familien können sich aufgrund der Einkommenssituation die Teilnahme ihrer Kinder an Feriencamps nicht ohne Unterstützung leisten. Dafür gibt es Zuschüsse, die nach finanzieller Bedürftigkeit berechnet werden.
Was wird unterstützt? Gefördert werden Feriencamps mit einer Mindestaufenthaltsdauer von 5 Tagen mit Übernachtungen außerhalb von Graz. Gefördert als Feriencamp-Anbieter:in werden ausschließlich Unternehmen und Vereine, die nicht gewinnorientiert agieren.
Die Anträge können online beziehungsweise ab Anfang April im Amt für Jugend und Familie eingereicht werden. Jede:r Antragsteller:in erhält zur Reihung ihres:seines Ansuchens eine Zählkarte.
- Mit diesem Formular können Sie Ihren Antrag online ausfüllen und abschicken.
- Information und Abwicklung: Tel.: +43 316 872-3191
- E-Mail: feriencamps@stadt.graz.at
Notwendige Unterlagen
- Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen (auch Lebensgefährte/Lebensgefährtin)
- Familieneinkommen der letzten 3 Monate (Gehaltszettel, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld, Sondernotstand, Sozialhilfe, Pension, Sozialcard, Lehrlingsentschädigung ...)
- Monatliche Alimente, die erhalten werden bzw. selbst bezahlt werden
- Anmeldung zum Feriencamp
Hier finden Sie die Checkliste für die Beantragung eines Zuschusses.
Kosten
Für Feriencamps leistet das Amt für Jugend und Familie einkommensabhängige Zuschüsse.
Zuschüsse werden dann gewährt, wenn folgende 3 Kriterien erfüllt sind:
- Teilnahme an Kindererholungsaktionen, die mindestens 5 Tage dauern
- Durchführung der Erholungsaktion von gemeinnützigen Vereinen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind
- Gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen unter € 950,00
Berechnung gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen:
Gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen = Anrechenbares Familieneinkommen / Summe Gewichtungsfaktoren
- Zum Anrechenbaren Familieneinkommen (Durchschnitt der letzten 3 Monate) zählen: Gehalt, Arbeitslosengeld, Kinderbetreuungsgeld, Sondernotstand, Sozialhilfe, Pension, Sozialcard, Lehrlingsentschädigung, monatliche Alimente, die erhalten werden bzw. selbst bezahlt werden.
- Gewichtungsfaktor: wird durch Zusammenzählen der Gewichtungsfaktoren der einzelnen Familienmitglieder errechnet.
Gewichtungsfaktoren:
der 1. Erwachsene | 1,0 Punkte |
der 2. Erwachsene | 0,8 Punkte |
Alleinerzieher:innen | 1,35 Punkte |
Kinder von Geburt bis Eintritt ins Berufsleben | 0,5 Punkte |
Kinder, deren Einkommen zum Familieneinkommen gerechnet wird (so lange Familienbeihilfe des Bundes bezogen wird) |
0,8 Punkte |
Berechnungsbeispiel:
Alleinerzieher:in/Einkommen | 1.500,00 € | 1,35 Punkte | (1 Erwachsener) |
Alimente für 2 Kinder | 500,00 € | 1,0 Punkte | (2 Kinder) |
Familieneinkommen | 2.000,00 € | 2,35 Punkte | (Summe) |
2.000 / 2.35 = € 851,07
Das errechnete Pro-Kopf-Einkommen von € 851,07 liegt unter der Grenze von € 950,00 - der/die Antragsteller:in ist somit förderungswürdig.
Kontakt
8010 Graz, Kaiserfeldgasse 25
Tel: +43 316 872-3190
E-Mail: jugendamt@stadt.graz.at