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Geschäftsordnung des Beirates für BürgerInnenbeteiligung

1. Präambel

Die Einrichtung des Grazer Beirates für BürgerInnenbeteiligung (BBB) ist ein weiterer Schritt in der Tradition der Grazer BürgerInnenbeteiligungskultur. Als Ergebnis der Planungswerkstatt „Zeit für Graz" und der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft „MEHR Zeit für Graz" wurde die Installierung eines Beratungsgremiums empfohlen. In der Gemeinderatssitzung vom 13. November 2008 wurde die Geschäftsordnung des Beirates für BürgerInnenbeteiligung zustimmend zur Kenntnis genommen. Dieser Beirat soll die Umsetzung der Ergebnisse aus „Zeit für Graz" begleiten, bei planerischen Vorhaben für die zukünftige Entwicklung der Stadt mitwirken und bei der Weiterentwicklung der BürgerInnenbeteiligung eingebunden werden. Der Beirates für BürgerInnenbeteiligung hat eine beratende Funktion für die politischen Organe der Stadt und agiert in enger Abstimmung mit den Fachabteilungen. Damit soll die zukünftige Entwicklung der Stadt kritisch konstruktiv begleitet werden. Das Referat für BürgerInnenbeteiligung der Stadt Graz ist geschäftsführende Stelle und unterstützt den Beirates für BürgerInnenbeteiligung in administrativen Belangen.

2. Aufgaben

Der Beirates für BürgerInnenbeteiligung ist ein informelles Beratungsorgan für die Stadträtin/den Stadtrat für BürgerInnenbeteiligung und befasst sich begleitend und fördernd mit Angelegenheiten der Zukunftsentwicklung der Stadt in Bereichen wie Raumplanung, Verkehrs- und Stadtentwicklung, Grünraum- und Straßengestaltung und Ähnlichem in Form von:

  • Stellungnahmen bei ausgewählten Planungsprozesse
  • Begleitung bei der Umsetzung der Ergebnisse aus „Zeit für Graz"
  • Vorschlägen und Empfehlungen an die Stadträtin/den Stadtrat für BürgerInnenbeteiligung betreffend die Umsetzung der Projekte aus „Zeit für Graz"
  • Mitwirkung bei der Diskussion und Information über das Stadtentwicklungskonzept und bei der Erstellung des Flächenwidmungsplanes
  • Vorschlägen für die Weiterentwicklung der BürgerInnenbeteiligung, wobei jeweils geeignete und anlassbezogene Beteiligungsverfahren für Planungsvorhaben zur Anwendung kommen sollen

3. Zusammensetzung und Grundsätze

Der Beirates für BürgerInnenbeteiligung besteht aus elf Mitgliedern. Sieben Mitglieder werden gewählt (siehe Wahl unter Punkt 10.). Vier Mitglieder werden von der Stadträtin/dem Stadtrat für BürgerInnenbeteiligung unter Bedachtnahme auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis im Gesamtbeirat bestellt. Für alle elf Mitglieder des Beirates gilt, dass diese ihren Hauptwohnsitz in Graz haben müssen und sie nicht Mitglied im Stadtsenat, Gemeinderat und Bezirksrat sein dürfen. Die Funktionsperiode dauert drei Jahre. Eine Wiederwahl oder Wiederbestellung ist möglich. Die Tätigkeit im Beirates für BürgerInnenbeteiligung ist unentgeltlich. Den Vorsitz führt die Stadträtin/der Stadtrat für BürgerInnenbeteiligung.

4. Ordentliche und außerordentliche Sitzungen

Die ordentlichen Sitzungen finden mindestens zweimal im Jahr statt. Einladung zu den und Organisation der Sitzungen des Beirates für BürgerInnenbeteiligung erfolgen durch die geschäftsführende Stelle. Die Sitzungen des Beirates für BürgerInnenbeteiligung sind nicht öffentlich. Bei Bedarf können außerordentliche Sitzungen durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden in Abstimmung mit der Sprecherin/dem Sprecher einberufen werden. Ferner werden außerordentliche Sitzungen einberufen, wenn dies von mindestens sieben Mitgliedern des Beirates für BürgerInnenbeteiligung schriftlich unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnungspunkte verlangt wird. Der Beirates für BürgerInnenbeteiligung kann in Abstimmung mit der Stadträtin/dem Stadtrat für BürgerInnenbeteiligung weitere Mitglieder des Stadtsenates, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Graz und sonstige fachkundige Personen zu den ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen einladen.

5. Abstimmung über Empfehlungen

Bei Abstimmungen über Empfehlungen an die Politik und die Verwaltung sind nur die genannten elf Mitglieder stimmberechtigt. Bei Entschuldigung eines ordentlichen Mitgliedes ist das Ersatzmitglied (gemäß Punkt 10.3.) stimmberechtigt. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn zumindest 2/3 der Mitglieder des Beirates für BürgerInnenbeteiligung anwesend sind. Empfehlungen des Beirates für BürgerInnenbeteiligung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Empfehlungen sind von den zuständigen Magistratsabteilungen in Behandlung zu nehmen und vom zuständigen Mitglied des Stadtsenates innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich zu beantworten. Ist eine umgehende Beantwortung nicht möglich, ist dies der Sprecherin/dem Sprecher begründet mitzuteilen.

6. Vor- und Nachbereitung

Die Tagesordnung wird von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden unter Einbeziehung der Sprecherin/des Sprechers festgelegt. Bei Erstellung der Tagesordnung finden ausschließlich schriftliche Anträge von Mitgliedern des Beirates für BürgerInnenbeteiligung Berücksichtigung. Die Einladung (inkl. Tagesordnungspunkte und etwaiger Unterlagen) ist an alle Mitglieder mindestens 14 Tage vor der Sitzung zu versenden. Das Ergebnis der Beiratssitzungen wird in einem Protokoll festgehalten. Das von der Sprecherin/dem Sprecher und der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden autorisierte Ergebnisprotokoll ergeht als Informationsbericht an die Mitglieder des Stadtsenates, an den Gemeindeumweltausschuss und den Ausschuss für Stadt-, Verkehrs- und Grünraumplanung, sowie an die Bezirksvertretungen und wird auf der Homepage der Stadt Graz veröffentlicht.

7. Arbeitsausschüsse

Zur Bearbeitung von speziellen Themen können mit Mehrheitsbeschluss vom Beirates für BürgerInnenbeteiligung Arbeitsausschüsse gebildet werden. Alle Mitglieder des Beirates für BürgerInnenbeteiligung haben das Recht, an den Sitzungen der Arbeitsausschüsse teilzunehmen. Über die Ergebnisse dieser Sitzungen wird in der folgenden Sitzung des Beirates für BürgerInnenbeteiligung berichtet. Der Beirates für BürgerInnenbeteiligung kann in Abstimmung mit der Stadträtin/dem Stadtrat für BürgerInnenbeteiligung weitere Mitglieder des Stadtsenates, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Graz und sonstige fachkundige Personen zu den Sitzungen der Arbeitsausschüsse einladen.

8. Öffentliche Veranstaltung des Beirates für BürgerInnenbeteiligung

Einmal jährlich kann eine öffentliche Veranstaltung des Beirates für BürgerInnenbeteiligung zu aktuellen Entwicklungen der BürgerInnenbeteiligung stattfinden. Die Bekanntmachung erfolgt über die Homepage der Stadt Graz und über Presseaussendung der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit.

9. Öffentliches Forum

Mindestens viermal im Jahr findet ein öffentliches Forum statt. Die Tagesordnung des öffentlichen Forums sieht den Bericht des Beirates für BürgerInnenbeteiligung über die laufende Tätigkeit, sowie ein Referat über ein ausgewähltes Thema mit Diskussion vor. Bis auf weiteres werden diese öffentlichen Foren von der Arbeitsgemeinschaft „MEHR Zeit für Graz" unter dem Titel „Forum MEHR Zeit für Graz" organisiert. Die Themenwahl erfolgt in Abstimmung zwischen der Arbeitsgemeinschaft „MEHR Zeit für Graz" und dem Beirates für BürgerInnenbeteiligung . Die geschäftsführende Stelle unterstützt die Arbeitsgemeinschaft „MEHR Zeit für Graz" bei der Organisation der Foren.

10. Wahl von sieben Mitgliedern des Beirates für BürgerInnenbeteiligung

Im Wahljahr des Beirates für BürgerInnenbeteiligung werden bei einem zeitnah vor der Wahl organisierten öffentlichen Forum (siehe Punkt 9.) die Wahlmodalitäten thematisiert. In dem darauf folgenden öffentlichen Forum (Wahlforum) findet die Wahl von sieben Mitgliedern des Beirates für BürgerInnenbeteiligung statt. Dieses Wahlforum wird vom Referat für BürgerInnenbeteiligung organisiert. Die Ankündigung des Wahlforums erfolgt auf der Homepage der Stadt Graz. Das aktive Wahlrecht steht jenen Personen zu, welche spätestens bei der Wahlveranstaltung das 16. Lebensjahr vollendet und mindestens eine Veranstaltung der Reihe „Forum MEHR Zeit für Graz" in der ablaufenden Beiratsperiode besucht und entweder den Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Stadt Graz haben. Wählbar sind jene Personen, welche spätestens bei der Wahlveranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet und mindestens drei Veranstaltungen (Übergangsregelung 2012: zwei Veranstaltungen) der Reihe „Forum MEHR Zeit für Graz" in der ablaufenden Beiratsperiode besucht und den Hauptwohnsitz in der Stadt Graz haben und nicht Mitglied im Stadtsenat, Gemeinderat oder Bezirksrat sind.

10.1. Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten

Vom Referat für BürgerInnenbeteiligung wird ein Nominierungsformular für die Kandidatinnen und Kandidaten bereitgestellt. Das Formular enthält Felder für

  • Familien- oder Nachname und Vorname
  • vollständige Adresse des Hauptwohnsitzes
  • Geburtsdatum
  • Bestätigung der dreimaligen (2012: zweimaligen) Teilnahme am „Forum MEHR Zeit für Graz"
  • Einverständniserklärung zur Einholung einer Meldeauskunft
  • Begründung für die Kandidatur
  • Unterschrift der Kandidatin/des Kandidaten

Das vollständig ausgefüllte Formular muss beim Referat für BürgerInnenbeteiligung spätestens zehn Werktage vor der Wahlveranstaltung einlangen. Die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten und die Begründung für die Kandidatur werden vor der Wahlveranstaltung auf der Homepage der Stadt Graz veröffentlicht.

10.2. Wahlmodus

Es wird in geheimer Wahl mit Stimmzettel gewählt. Als Stimmzettel wird eine alphabetische Liste der Kandidatinnen und Kandidaten ausgehändigt. Es können maximal sieben Kandidatinnen oder Kandidaten angekreuzt werden, jeweils nur einmal je Namen. Die Auszählung erfolgt durch das Referat für BürgerInnenbeteiligung und das Referat für Wahlen. Der Stimmzettel ist ungültig, wenn der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist (z.B. wenn mehr als sieben verschiedene Kandidaten angekreuzt wurden).

10.3. Zuweisung der Mandate an die Kandidatinnen/Kandidaten

Die zu vergebenden sieben Mandate werden entsprechend der Anzahl der erreichten Stimmen pro Kandidatin/Kandidaten in absteigender Reihenfolge zugewiesen. Bei der Vergabe des letzten Mandats entscheidet bei Stimmengleichheit das Los. Kandidatinnen/Kandidaten, denen kein Mandat zugewiesen werden konnte, sind Ersatzmitglieder. Sofern zwei oder mehr Ersatzmitglieder die gleiche Anzahl von Stimmen aufweisen, entscheidet das Los.

11. Konstituierung und Wahl der Sprecherin/des Sprechers

Die Stadträtin/der Stadtrat für BürgerInnenbeteiligung hat die konstituierende Sitzung ehestmöglich nach der Wahl einzuberufen. In der konstituierenden Sitzung findet die Wahl (einfache Mehrheit) der Sprecherin/des Sprechers und der Stellvertreterin/des Stellvertreters statt.

12. Streichung

Kandidatinnen/Kandidaten, die eine auf sie gefallene Wahl nicht angenommen haben, sowie Mitglieder, die ihr Mandat zurückgelegt haben, werden aus der Liste der Mitglieder und Ersatzmitglieder gestrichen. Ist die Liste der Ersatzmitglieder erschöpft, so bleibt das zu besetzende Mandat frei.

13. Verlust der Mitgliedschaft

Ein Mitglied des Beirates für BürgerInnenbeteiligung verliert sein Mandat:

  1. wenn die Voraussetzung für die Wählbarkeit wegfällt (z.B. Ausübung einer politischen Funktion, Hauptwohnsitzverlegung)
  2. wenn es die Ausübung der Funktion trotz zweimaliger Aufforderung durch den Vorsitzenden verweigert.

Wenn ein Mitglied des Beirates für BürgerInnenbeteiligung seines Mandates verlustig wird sowie in jedem sonstigen Falle der Beendigung seiner Funktion ist das Ersatzmitglied einzuberufen.

Petra Gradwohl

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