Für ein geregeltes Miteinander!

Seit 1. Dezember 2007 sorgt die Ordnungswache Graz für ein geregeltes Miteinander und mehr Sicherheit im Stadtgebiet. Sie überwacht die Einhaltung von städtischen Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften.
Die Ordnungswache Graz ist für Sie während der Dienstzeiten unter der Servicenummer +43 316 872-2266 erreichbar.
Daten und Fakten zur Ordnungswache Graz
- Bilanz 2021: 43.415 Überwachungsstunden der Ordnungswache, 14.272 Überwachungsstunden des Sicherheitsdienstes in den Amtsgebäuden, 4.630 Amtshandlungen
- Aufstockung im April 2014, Juli 2015, März 2016, Oktober 2016, Oktober 2017, Mai 2018, Oktober 2019, Oktober 2020, Juni 2021
- Derzeit 55 Damen und Herren
- Seit 3. Mai 2016 ist die Ordnungswache auch als Fahrradstreife unterwegs.
- Seit 2. Dezember 2016 betreut die Ordnungswache das "Heimwegtelefon" der Stadt Graz, erreichbar am Freitag, Samstag und vor Feiertagen von 22 bis 3 Uhr unter 0316 872-2277. Ab 5. März 2022 geht das Heimwegtelefon, das Corona-bedingt längere Pause hatte, wieder in Betrieb.
- Wiener Neustadt, Amstetten, Villach und Leonding haben sich in einer Kooperation dem "Heimwegtelefon" angeschlossen. Mit 1. März 2022 werden rund 500.000 ÖsterreicherInnen betreut.
Die Aufgaben der Ordnungswache Graz

Die Ordnungswache Graz ist in Gebieten aktiv, für die sich die BürgerInnen mehr Präsenz wünschen, z. B. auf
- öffentlichen Plätzen
- in öffentlichen Parks und Anlagen
- in der Umgebung von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel mit großer KundInnenfrequenz (z. B. Jakominiplatz, Hauptbahnhof),
- in der Umgebung von Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen
Über die Servicenummer +43 316 872-2266 können BürgerInnen die Ordnungswache - im Rahmen des Aufgabengebietes und deren Dienstzeiten - zu Hilfe rufen. Dank zwei Einsatzfahrzeugen und der Fahrrad-Truppe kann auch das äußere Stadtgebiet permanent bestreift werden. So kann die Ordnungswache schnell auf Anforderungen aus der Bevölkerung reagieren.
Die Ordnungswächterinnen und -wächter handeln nach dem Leitspruch: "Die Ordnungswache Graz zeigt Regelwidrigkeiten im geordneten städtischen Zusammenleben auf und schreitet dagegen maßvoll ein."
Was tut die Ordnungswache?
Die 2007 gegründete Ordnungswache der Stadt Graz
- sorgt für ein geregeltes Miteinander, indem sie Verstöße gegen städtische Verordnungen und sonstige Rechtsvorschriften aufzeigt und gegebenenfalls ahndet
- verbessert allein durch ihre Präsenz im öffentlichen Raum die Sicherheitslage und das Sicherheitsgefühl der BürgerInnen
- wirkt gegen Vandalismus und Straßenkriminalität
- arbeitet präventiv und verhindert durch ihre Anwesenheit Störungen im öffentlichen Raum
- ist Ansprechpartnerin für schutzbedürftige und hilfesuchende Personen, z. B. Kinder und SeniorInnen
- erteilt Auskünfte und ist Service für alle BürgerInnen
- unterstützt einzelne Magistratsabteilungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch diverse Erhebungs- und Kontrolldienste
Befugnisse
Die Aufsichtsorgane der Ordnungswache Graz sind nach den Bestimmungen des Stmk. Aufsichtsorgangesetzes zu Überwachungstätigkeiten bestellt bzw. angelobt. Sie tragen eine dunkelblaue Uniform mit dem Aufdruck "Ordnungswache" und deutlich sichtbarem Dienstabzeichen bzw. sind in Zivil unterwegs und müssen den Dienstausweis auf Verlangen vorweisen.
Die Aufgaben der OrdnungswächterInnen grenzen sich deutlich von jenen der Polizei ab:
- Die Ordnungswache Graz ist nicht für Sicherheit im Sinne des Strafrechts zuständig und ahndet keine Straftaten.
- Sie ist nicht für die Überwachung des Verkehrs zuständig (z. B. ruhender Verkehr, Ladetätigkeit, Kurzparkzonen, Radfahren in Fußgängerzonen oder auf Gehsteigen).
Die Aufsichtsorgane haben das Recht zur
- Anhaltung von Personen zum Zweck der Feststellung ihrer Identität
- Ermahnung
- Erstattung von Organstrafverfügungen und Anzeigen
Organstrafverfügungen werden ausgestellt z. B. für:
- Radfahren in Grünanlagen, Tauben füttern: 30 Euro
- Liegenlassen von Hundekot, Wegwerfen von Zigarettenkippen: 35 Euro
- Anstandsverletzung, Bettelei: 35 Euro
Die rechtlichen Grundlagen für das Einschreiten finden sich unter anderen in den folgenden Normen.
Rechtsnormen
Stmk. Landes-Sicherheitsgesetz
- Anstandsverletzungen (z.B. "Wildpinkeln")
- Bettelei (aufdringliche Bettelei, Bettelei von Kindern)
- Halten von Tieren (z.B. Leinen- oder Beißkorbpflicht)
- Alkoholverbotsverordnungen (Innerstädtischer Bereich, Univiertel, Mondscheingasse)
Ortspolizeiliche Verordnungen
- Grazer Grünanlagen-Verordnung 2007 - GGVO
- Grazer Straßenmusikverordnung 2012
- Gesundheitsschutzverordnung 2009
- Straßenreinhalteverordnung
- Grazer Immissionsschutzverordnung - ISVO
- Streumittelverordnung 2004
Sonstige Rechtsvorschriften (nur auszugsweise)
- Aufstellungs- u. Bewilligungsrichtlinien (z.B. Warenkörbe vor Geschäften)
- Straßenverkehrsordnung (z.B. Größenüberschreitung von Gastgärten)
- Stmk. Baumschutzgesetz (z.B. Entfernung geschützter Bäume)
- Grazer Baumschutzverordnung
- Stmk. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (z.B. Verparken von Feuerwehrauffahrtszonen)
- Stmk. Abfallwirtschaftsgesetz
- Gewerbeordnung (z.B. Gastgarten-Sperrstunden)
- Eisenbahngesetz
- Stmk. Jugendgesetz (z.B. Alkoholkonsum)
Organisation
Das GPS sorgt für Sicherheit - im "Haus Graz" und im öffentlichen Raum
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat mit Beschluss vom 20. September 2012 dem Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice - kurz GPS - die organisatorische Umsetzung der Agenden der Ordnungswache übertragen.
Seit März 2013 führt das GPS die Aufgaben der Ordnungswache im Auftrage der Magistratsdirektion - Sicherheitsmanagement und Bevölkerungsschutz durch und ist damit für die Aufnahme, Ausbildung und den Einsatz der OrdnungswächterInnen der Stadt Graz verantwortlich. Während Behörden und Auftraggeber Art und Umfang der Ordnungsaufgaben bestimmen, ist das GPS als Dienstherr für sämtliche dienst- bzw. arbeitsrechtrechtliche Belange zuständig.
Die MitarbeiterInnen der Ordnungswache sind, wie alle anderen MitarbeiterInnen des GPS auch, in der eigens gegründeten GPS GmbH (100% im Eigentum der Stadt Graz) angestellt und unterliegen privatrechtlichen Dienstverhältnissen.
Ein flexibles und modernes Personalmanagement sorgt dafür, dass die geforderten Einsätze stetig und in der geforderten Qualität erbracht werden.
Das Grazer Parkraum- und Sicherheitsservice
Neben der umfassenden Kompetenz des GPS in Sachen ruhender Verkehr (Consulting, P+R-Anlagen, privater Parkraum ...) ist es in Sachen Sicherheit das Sicherheitsunternehmen der Stadt Graz. Die Überwachung der Kurzpark- und Parkzonen nach dem Stmk. Parkgebührengesetz und der StVO 1960 i.d.g.F., gehören ebenso zu den Aufgaben wie die Sicherung von Amtsgebäuden und die Zutrittskontrolle der Gemeinderatszuschauergalerie.
MitarbeiterInnen mit langjähriger Erfahrung und einschlägiger Ausbildung im Sicherheitsdienst sorgen täglich dafür, dass von der Schulwegsicherung für unsere „Kleinsten" (SchülerlotsInnen) bis zu Revier-, Veranstaltungs- und Portierdiensten das Sicherheitsportfolio des städtischen Eigenbetriebes GPS abgerundet wird. Die Organisationsstruktur ist in einem vom Grazer Gemeinderat beschlossenem Statut festgehalten.
Das GPS wird darüber hinaus von ExpertInnen der Polizei und des Magistrates Graz, sowie bei Bedarf und in Einzelfällen auch von externen Sicherheitsberatern regelmäßig beraten und begleitet.
Behördliche Aufgaben, die in Form einer Beleihung vom GPS durchgeführt werden, unterliegen regelmäßigen Abstimmungsgesprächen mit Auftraggebern und den hierfür sachlich zuständigen Behörden.
Nähere Informationen: www.parken.graz.at
Kontakt
Ordnungswache Graz
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