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Lärmbelästigung durch Gartenarbeiten

Die Gartensaison beginnt im Frühjahr und dauert bis in den Herbst hinein. Da werden nicht nur Rasenflächen gemäht und Bäume geschnitten, auch für das Grillen und das Feiern von Partys wird der eigene Grünbereich gerne genutzt. Dabei ist stets darauf zu achten, die Wohnqualität der Nachbarn nicht durch vermeidbaren Lärm zusätzlich zu beeinträchtigen.
Foto: Foto: vitalliy - Fotolia.com
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Aufgrund der Technisierung haben bei der Gartenarbeit die früher verwendeten Handgeräte, wie der gute alte Rechen oder die Heckenschere, längst ausgedient. Die heute verwendeten Gartengeräte, wie z.B. Rasenmäher, elektrische Heckenscheren, Baum- u. Kreissägen, Häcksler, Spritzgeräte usw., erleichtern einerseits die Gartenarbeit, verursachen aber andererseits viel Lärm.

Achtung: Seit 1. Oktober 2014 ist der Betrieb von Laubbläsern, Laubsaugern sowie deren Kombigeräten im gesamten Grazer Stadtgebiet ganzjährig und zu jeder Zeit verboten.

Gesetzliche Regelungen

  • Grazer Immissionsschutzverordnung (ISVO):
    Lärmerzeugende Gartenarbeiten werden in der Grazer Immissionsschutzverordnung (ISVO) geregelt. Laut ISVO dürfen die Arbeiten nur von Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 19 Uhr und samstags von 7 Uhr bis 12 Uhr bzw. von 15 Uhr bis 19 Uhr durchgeführt werden.
    Die Einschränkungen in der ISVO gelten nicht nur im häuslichen Bereich.
    Auch Dienstleistungsbetriebe (z.B. eine Gebäude-Service-Firma) dürfen nicht außerhalb der vorgesehenen Zeiten den Rasen mähen.

    Ausnahmen von der Regelung: Von den Einschränkungen der ISVO ausgenommen sind lediglich Arbeiten an Grünflächen, die öffentlichen Zwecken dienen (wie z.B. Parkanlagen, Schulen, Kindergärten).
  • Betriebsstättengenehmigung nach der Gewerbeordnung (GewO):
    Am Betriebsgelände eines Gewerbebetriebes gelten die in der Betriebsgenehmigung angeführten Betreibszeiten. 

Information und Beratung

Foto: fotomek - Fotolia.com
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Mitunter ist einem selbst gar nicht bewusst, wie störend Gartenarbeiten sein können. Gegenseitige Rücksichtnahme ist für eine gute Nachbarschaft wichtig. Sollte es dennoch einmal zu Streitigkeiten kommen, dann reicht oft ein vernünftiges Gespräch unter Nachbarn.

Aber auch das Umweltamt hilft. Ist der Verursacher bekannt, so kann dieser vom Umweltamt über die geltenden Bestimmungen informiert und beraten werden. Sollten alle Bemühungen erfolglos bleiben, dann hat der Beschwerdeführer auch die Möglichkeit, eine Anzeige im Strafreferat der Bau- und Anlagenbehörde gegen den Verursacher einzubringen.

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