Gemäß § 37 Abs 4 Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz, LGBl 30/1967, idF LGBl Nr. 103/2016 (DO) vom Bürgermeister zu bestellen.
wird demnächst gewählt
Krankenfürsorgeanstalt der Landeshauptstadt Graz
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