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Nationalratswahl

am 29. September 2019

Wichtig zu wissen

Für die Nationalratswahl am 29. September 2019 sind jene Personen wahlberechtigt, 

  • welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
  • und am 9. Juli 2019 den Hauptwohnsitz in Graz hatten und
  • spätestens am 29. September 2019 das 16. Lebensjahr vollenden (den 16. Geburtstag feiern).
  • Neben österreichischen Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Inland sind auch in die Wählerevidenz eingetragene Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ("Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher") wahlberechtigt.

Das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl wurde zum Stichtag 9. Juli 2019 erstellt. Personen, die zwischen dem 9. Juli 2019 (Stichtag) und dem 29. September 2019 (Wahltag) den Hauptwohnsitz verlegen, bleiben an der "alten" Adresse wahlberechtigt.

So funktioniert es + Formular

  • Am 29. September 2019 mit dem amtlichen Lichtbildausweis das zuständige Wahllokal aufsuchen (online Wahllokal-Suche).
  • wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem vorgesehenen Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben (online Wahlkartenantrag)
  • Einen Hausbesuch können Sie beantragen, wenn Sie am Wahltag nicht ausreichend geh- oder transportfähig sind. Für diese Fälle werden besondere Wahlbehörden eingerichtet, die Sie während der Wahlzeit (7.00 bis 16.00 Uhr) besuchen.

Notwendige Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Waffenpass, Behindertenpass, Führerschein, udgl.)

Fristen und Termine

  • Stichtag: 9. Juli 2019
  • Wahltag: 29. September 2019
  • für AuslandsösterreicherInnen: Möglichkeit der Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Nationalratswahl bis einschließlich 8. August 2019
  • Wahlkarte persönlich beantragen und mitnehmen: ab voraussichtlich 2. September 2019
  • Verfügbarkeit online Wahlkartenantrag: ab 30. Juli 2019
  • Versand von Wahlkarten: ab voraussichtlich 2. September 2019

Kosten: Keine

Kontakt

Referat 3 - Meldewesen und Wahlen
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-5151
E-Mail: meldebehoerde@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
nur nach Terminvereinbarung

Wahlkarten

Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme nicht in ihrem Wahllokal abgeben können, haben die Möglichkeit, einen Wahlkartenantrag zu stellen.

Antrag stellen

Den Wahlkartenantrag können Sie auf folgende Weise stellen:

  • Elektronisch, mittels Online‐Antrag, von 30. Juli bis spätestens 25. September 2019
  • Persönlich, ab voraussichtlich 2. September bis spätestens 27. September 2019 um 12.00 Uhr
    • in den Servicestellen der Stadt Graz (am 27.9. bis 12.00 Uhr)
    • im Amtshaus, 3. Stock, Zimmer 362, Schmiedgasse 26 (bitte neuen Lift im Innenhof benutzen)
      • Montag bis Freitag von 7.00 bis 16.00 Uhr (am 27.9. bis 12.00 Uhr) 

Bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!

Sie können Ihre Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl.

Bei Zusendung der Wahlkarte per Post (per Einschreiben; ausgenommen Bürgerkarte/Handysignatur) beachten Sie bitte, dass der Postweg einige Tage betragen kann! Duplikate für abhanden gekommene Wahlkarten dürfen in keinem Fall ausgestellt werden. 

Die ausgefüllte Wahlkarte muss spätestens bis Sonntag, 29. September 2019, 17.00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.

Wählen via Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem vorgesehenen Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl Ihre Stimme abzugeben.

Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss dazu bis spätestens 29. September 2019, 17.00 Uhr, per Post, per Boten bzw. Botin bei der Bezirkswahlbehörde einlangen.

Die Briefwahlkarte kann auch am Wahltag in jedem Wahllokal (innerhalb der Öffnungszeiten) abgegeben werden.

Antrag auf Hausbesuch

Einen Hausbesuch können Sie beantragen, wenn Sie am Wahltag nicht ausreichend geh- oder transportfähig sind. Bitte geben Sie beim Wahlkartenantrag den Wunsch eines Hausbesuches und die von Ihnen gewünschte Besuchsadresse in Graz an! Für den Fall, dass Sie weder einen online-Wahlkartenantrag stellen noch die Wahlkarte persönlich abholen können, finden Sie hier eine Vorlage für die Beantragung einer Wahlkarte und Bevollmächtigung zur Übergabe an eine bestimmte Person.

Für diese Fälle werden besondere Wahlbehörden eingerichtet, die Sie während der Wahlzeit (voraussichtlich 7.00 bis 16.00 Uhr) besuchen. Die Stimmabgabe erfolgt vor der besonderen Wahlbehörde und die Wahlkarte wird anschließend direkt in die mitgebrachte Wahlurne eingeworfen.

Fällt Ihre Beeinträchtigung vor dem Wahltag weg, so müssen Sie die Stadt Graz bitte rechtzeitig vor dem Wahltag verständigen, dass Sie auf den Hausbesuch verzichten.

Informationen für AuslandsösterreicherInnen

Haben Sie Ihren Lebensmittelpunkt im Ausland und haben keinen Hauptwohnsitz in Österreich, so steht es Ihnen frei, weiterhin an Wahlereignissen teilzunehmen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen, den Sie persönlich, per E-Mail oder per Fax übermitteln können.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Sie für die Dauer von zehn Jahren in die Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz eingetragen.

Füllen Sie den Antrag aus und übermitteln Sie ihn gemeinsam mit einer Kopie Ihres Reisepasses bis spätestens 8. August 2019.

  • Persönlich: Geben Sie diese Unterlagen in einer der Servicestellen der Stadt Graz oder im Amtshaus, Referat Wahlen ab.
  • Postalisch: an das BürgerInnenamt, Referat Wahlen, Schmiedgasse 26, 8011 Graz
  • E-Mail oder Fax: an wahlen@stadt.graz.at oder per Fax an +43 316 872-5109

Der Antrag ist bei der zuständigen Wählerevidenzgemeinde in Österreich (abhängig vom Anknüpfungspunkt) mittels des Formulars Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz zu stellen. Die Ausfüllanleitung ist genau zu beachten! Die Eintragung ist maximal 10 Jahre gültig. 

Unter Punkt 17 besteht die Möglichkeit ein „Wahlkarten-Abo" zu beantragen. Für die Dauer der Eintragung werden automatisch an die im Antrag angegebene Adresse Wahlkarten zugesandt. In diesem Fall ist es nicht mehr notwendig eine Wahlkarte anzufordern.

Die Aufnahme von AuslandsösterreicherInnen in das Wählerverzeichnis der Nationalratswahl ist (im Rahmen des Beschwerde- und Berichtigungsverfahrens) bis 8. August 2019 möglich.

Für österreichische StaatsbürgerInnen mit Wohnsitz im Ausland: Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit der Nationalratswahl steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-5151 die Wahlhotline der Stadt Graz gerne zur Verfügung!

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