- STEK - Verordnung (6 MB!)
ÄNDERUNGEN IM ENTWURF
Die 2. Änderung des 4.0 Stadtentwicklungskonzeptes präzisiert die bestehenden Festlegungen. Davon betroffen sind einerseits die Zulässigkeit der Errichtung von Einkaufszentren und deren Flächenausmaß sowie andererseits die Baulanddurchgrünung. Weiters werden punktuelle Änderungen im Entwicklungsplan vorgenommen. Diese können nach den Themenkreisen Funktionsänderungen, Grüngürtelanpassungen, Grenzkorrekturen, Waldanpassungen und Funktionsnachführungen unterteilt werden. Weiters werden die Deckpläne zum 4.0 Stadtentwicklungskonzept aktualisiert.
AnsprechpartnerInnen:
Fachliche Zuständigkeit: Dipl. Ing. Eva-Maria Benedikt (Stadtplanungsamt)
Flächenwidmungsplan, STEK
Tel.: +43 316 872-4715
E-Mail: eva-maria-benedikt@stadt.graz.at
Geoinformation - Online Service: Erwin Wieser (Stadtvermessungsamt)
WebGIS, WebOffice, Onlineaufbereitung, Navigation
Tel.: +43 316 872-4125
E-Mail: erwin.wieser@stadt.graz.at
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