Neue Wohnstätten, Betriebe, Einkaufs-, Freizeit- oder Bildungseinrichtungen müssen von den NutzerInnen sicher und komfortabel erreicht werden können. Dies gilt besonders für FußgängerInnen und RadfahrerInnen sowie für BenützerInnen öffentlicher Verkehrsmittel.
Zum vollständigen Leitfaden