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"Volksbegehren neu" ab 30. Jänner 2018

30.01.2018
© fotolia.com

Ab 30. Jänner 2018 ist es erstmals möglich, auf jeder beliebigen Gemeinde in Österreich und über ein Online-Portal registrierte Volksbegehren zu unterstützen.

Mit der Inbetriebnahme des Zentralen Wählerregisters zu Jahresbeginn wurden dafür die erforderlichen technischen und administrativen Voraussetzungen geschaffen. Die erste Anmeldung eines Volksbegehrens beim Innenministerium erfolgte am 16. Jänner 2018.

Mit der Registrierung im Zentralen Wählerregister zwei Wochen später können wahlberechtigte Personen nun erstmals mit dem neuen System Unterstützungserklärungen abgeben - entweder via Internet mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur ("Bürgerkartenumgebung", insbesondere "Handy-Signatur") oder persönlich österreichweit in allen Gemeindeämtern und Magistratischen Bezirksämtern (in den Servicestellen der Stadt Graz) während der Amtsstunden. Es gibt keine Bindung an den eigenen Hauptwohnsitz mehr und es sind beim Amtsweg keine Formulare mitzubringen.

Weiterführende Informationen finden Sie unter www.graz.at/volksbegehren.

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