
Corona-Ampel: Warnstufe "Rot - sehr hohes Risiko
Ämter
Parks + Spielplätze
Wirtschaft: Verdienstentgang
Strom | Gas | Abfall
Parken in Blauen + Grünen Zonen
Öffentlicher Verkehr
Kindergärten, Krippen, Schulen
Veranstaltungen
Märkte
Flughafen
Freizeit: Bäder + Bahnen
Museen, Stadtbibliotheken
Sie haben Fragen? Richten Sie diese bitte an antwortportal@stadt.graz.at
Ämter der Stadt Graz
Corona-Lockdown:
Der persönliche Parteienverkehr der Ämter der Stadt Graz wird weiterhin auf unaufschiebbare Behördengänge (z.B. Notpässe, Geburten und Sterbefälle) eingeschränkt. Grundsätzlich soll der Parteienverkehr digital oder telefonisch erfolgen. Für die Amtsräume gilt: Alle Personen müssen eine FFP2-Maske tragen und einen Mindestabstand von 2 Metern zueinander einhalten.
Stand: 8. Feber 2021
Besondere Hinweise:
- Servicestellen der Stadt Graz + Fundservice (Meldezettel, Parktickets ...)
- BürgerInnenamt (Reisepass, Standesamt, Geburten, Todesfälle ...)
- Sozialamt (Mindestsicherung, Behindertenhilfe, SozialCard, ...)
- Abteilung für Bildung und Integration (Kindergärten, Schulen, ABI-Service...)
- Wohnungsamt / Wohnen Graz
- Umweltamt
- Amt für Jugend und Familie (Bereitschaftsdienst, Jugendämter, Kindesunterhalt ...)
- Bau- und Anlagenbehörde
Parks + Spiel- und Sportplätze
Spielplätze: Outdoor-Spielplätze sind offen; es gelten die Abstandsregeln.
Bezirkssportplätze: Mannschaftssportarten sind derzeit nach wie vor verboten. Mehr zum Thema Bezirkssportplätze/Web App Court Culture
Stand: 9. Feber 2021
Wirtschaft: Verdienstentgang & Unterstützungsmaßnahmen
- Persönliche Termine in der Abteilung für Wirtschaft und Tourismusentwicklung finden nur im Ausnahmefall und nur nach Terminvereinbarung statt. Wir versuchen möglichst alle Kontakte digital, postalisch oder telefonisch zu erledigen.
- Infos für Unternehmen: wirtschaft.graz.at
- Vergütung für den Verdienstentgang (§ 32 Epidemiegesetz)
- Frist zur Geltendmachung des Anspruches auf Entschädigung oder Vergütung des Verdienstentganges (§ 33 Epidemiegesetz)
- Informationen der Stadt Graz | Antrag Vergütung für den Verdienstentgang bei Quarantänebescheid n. EpidemieG
- Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen
- Veranstaltungsraum LENDHAFEN: Derzeit finden keine Veranstaltungen statt.
- Sie haben Fragen? Reinhard Hochegger unter unserer Servicehotline steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 17 Uhr zur Verfügung: +43 664 60 872-4804
Strom + Gas | Abfall
ENERGIE GRAZ:
Das Kundenservicecenter am Andreas-Hofer-Platz 15 steht ab dem 8. 2. 2021 wieder für persönliche Kundenanfragen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin im Online-Terminkalender. Das Tragen von FFP2-Masken ist Pflicht. Über die telefonische Serviceline +43 316 8057-1857 sowie www.energie-graz.at sind wir rund um die Uhr für Kundinnen und Kunden erreichbar. Prepaymentkunden können Wertkartenaufladungen am Ladeterminal wie gewohnt zu den Öffnungszeiten durchführen, der Infoschalter der Energie Graz ist täglich bis 15.00 Uhr besetzt.
ABFALL:
COVID-Testkits von Großanfallstellen (Schulen, Teststraßen, Apotheken, Betriebe, etc.) dürfen auf keinen Fall im Restmüll entsorgt werden!
Kostenlose Abgabe von COVID-Testkits/Teststreifen an folgenden Problemstoffsammelstellen:
- Zentrale Sammelstelle Neufeldweg 219
Mo - Fr von 7:00 - 15:00 - Holding Graz Abfallwirtschaft - Recyclingcenter 2 - gebührenfrei
Sturzgasse 8, Mo - Fr von 7:00 - 17:00, Sa/ So/ Feiertag von 8:00 - 18:00 - Zentralfeuerwache Lendplatz
Mo - Fr von 7:00 - 18:00, Sa von 7:00 - 12:00 - Feuerwache Dietrichsteinplatz
Mo - Fr von 8:00 - 17:30 - Giftmüllexpress
Giftmüllexpress-Fahrplan 2021
Stand: 24. Februar 2021
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Parken in der Grünen + Blauen Zone
Die Gebührenpflicht für Kraftfahrzeuge, die in der Blauen und Grünen Zone parken, wird wie gewohnt überwacht.
Online beantragen: Bitte beantragen Sie abgelaufene Ausnahmegenehmigungen online: Parken: Ausnahmegenehmigung jetzt online beantragen
Stand: 8. Feber 2021
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Öffentlicher Verkehr
Mund-Nasenschutz:
Die Fahrgäste müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maske tragen. Wird diese Pflicht missachtet, muss mit einer Mehrgebühr von 50 Euro gerechnet werden.
Mehr zum Thema: Graz Linien - Lockdown
Vollständiges Türöffnen: Hält ein Bus oder eine Straßenbahn an einer Haltestelle, öffnen die FahrerInnen alle Türen, damit das Fahrzeug gut durchlüftet wird.
Für das Kundenservice der Fahrscheinkontrolle am Jakominigürtel 20 besteht Maskenpflicht.
Öffnungszeiten ab Montag, 18. Jänner: Mo-Fr 9 bis 16 Uhr
Stand: 8. Feber 2021
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Kindergärten, Krippen, Schulen
Parteienverkehr in der Abteilung für Bildung und Integration
In den Schulgebäuden finden keine Schulveranstaltungen wie Exkursionen bzw. keine Angebote, Teilnahme durch schulfremde Personen (zum Beispiel LesepatInnen) und auch keine Schulraumvermietung statt.
Die Besuchspflicht für Kinder, die im letzten Kindergartenjahr sind, wurde vom 17.11.-06.12. vorübergehend ausgesetzt.
Die Übergabe und Übernahme des Kindes hat am Eingang der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung zu erfolgen.
Externes Personal darf in diesem Zeitraum nicht in die Einrichtung. Ausgenommen davon ist 1:1-Betreuung, wenn ansonsten der Kindergarten-/Kinderkrippenbesuch eines Kindes nicht möglich wäre.
Wann darf ein Kind nicht in die Einrichtung gebracht werden: Kinder und alle Personen die sich krank fühlen, erhöhte Temperatur haben, eine respiratorische Beeinträchtigung empfinden (z.B. Kurzatmigkeit, Schluckbeschwerden) und/oder an Magen- und Darmbeschwerden leiden, dürfen nicht in die Bildungseinrichtung kommen.
Kindergärten, Krippen und Horte
Stand: 25. Jänner 2021
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Veranstaltungen
Veranstaltungsverbot: Ab 18. Februar 2021 gilt die 1. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Diese untersagt - jedenfalls zumindest bis 27. Februar 2021 - alle Veranstaltungen.
Ausgenommen davon sind:
Ausgenommen davon sind:
- Begräbnisse mit maximal 50 Personen,
- Demonstrationen
- Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken
- unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte
- Profisport (ohne Zuseherinnen und Zuseher)
Sie haben Fragen? Schreiben Sie bitte eine E-Mail an covid-veranstaltungen@stadt.graz.at.
Keine Straßenmusik: Straßenmusik ist derzeit nicht erlaubt, bis auf weiteres werden daher keine Platzkarten für Straßenmusik von der Post-, Druck- und Kopierservice ausgestellt.
Hinweise für Kunst- und Kulturveranstaltungen finden Sie auch unter kultur.graz.at/kulturamt.
Stand: 8. Feber 2021
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Märkte in Graz
FFP2-Masken-Pflicht: Auf allen Märkten, d.s. Bauernmärkte, Handelsmärkte (z.B. Jakomini- und Hauptplatz), aber auch Floh-, und andere Märkte müssen FFP2-Schutzmasken getragen werden.
Die Grazer Bauernmärkte haben wie gewohnt geöffnet.
- Kaiser-Franz-Josef-Platz: die Marktfläche wurde auf die Schlögelgasse und die Fußgängerzone vor der Heilandskirche ausgeweitet
- Lendplatz: die Marktfläche Richtung Süden über den kompletten Platz erweitert
- Hofbauerplatz: ab sofort jeden Freitagvormittag von 7 bis 14 Uhr offen
Die Flohmärkte in Graz finden derzeit nicht statt.
Das betrifft die Flohmärkte am: Gelände des Cineplexx; Center West, Interspar Wiener Straße und Flohmarkt Center Amon in der Triester Straße.
Der Antikmarkt am Grazer Hasnerplatz ist hingegen als Markt in der Grazer Marktordnung verankert und kann somit stattfinden.
Wochentage nutzen: Weichen Sie bitte weiterhin auf andere Wochentage aus, um freitags und samstags einen starken Andrang zu vermeiden. Danke.
Stand: 8. Feber 2021
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Flughafen
Flugpassagiere wie auch Nicht-Fluggäste können sich auf dem Grazer Flughafen testen lassen. Die Antigen- und PCR-Tests sind kostenpflichtig. Lesen Sie mehr zum Coronatest Flughafen Graz
Der Grazer Flughafen arbeitet derzeit mit einem reduzierten Flugprogramm im Normalbetrieb. Seit Oktober sind auch Düsseldorf und Stuttgart wieder öfter Teil des Flugplanes. www.flughafen-graz.at
Stand: 12. Feber 2021
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Freizeit: Bäder, Schloßbergbahn, Schöckl-Seilbahn
Bäder und Wellnesseinrichtungen: geschlossen | Holding Graz/Bäder
Schloßbergbahn und die Schöckl-Seilbahn: in Betrieb, FFP2-Maskenpflicht | Holding Graz/Schöckl
Schloßberglifte: in Betrieb, FFP2-Maskenpflicht| Holding Graz/Schloßberg
Stand: 8. Feber 2021
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Stadtbibliotheken + Museen
- Stadtbibliotheken: geöffnet | stadtbibliothek.graz.at
- Kulturamt: geschlossen, aber elektronisch erreichbar | Kulturamt
- GrazMuseum: geöffnet | grazmuseum.at
- Rathausgalerien: Die Jugend- und die Fotogalerie sind geschlossen.
Stand: 8. Feber 2021
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Fragen + Antworten
Wenn Sie Fragen und Anliegen haben, schreiben Sie ein E-Mail an: antwortportal@stadt.graz.at